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Experten-Antwort

Leistungsfähigkeit aufgehoben?

von frager21.05.2013 | 14:43
1534 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn es nur noch entscheident ist, ob die Minijobgrenze von 450€ im Monat eingehalten wird, sehe ich das als Widerspruch mit der vorausgehenden Leistungsbeurteilung, die zur EM-Rente führt! Wenn um eine volle EM zu erhalten, die Beurteilung "unter 3 Std. lautet" und der Versicherte im Minijob (z.B. 56 Std. a 8 €) dann im Monat ggf. 2 Wochen mit jeweils 28 Std. arbeitet sowie 2 Wochen frei hat, dann wird doch zwingend bewiesen, dass die Leistungsbeurteiluhng nicht richtig sein kann. Oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo frager,

der Rentenversicherungsträger prüft generell nicht welche Stundenzahl der Minijobber wöchentlich zurücklegt. Diese Regelung ist vom Gesetzgeber seit dem 01.01.2001 vorgegeben worden.

Die 3 Stunden-Grenze ist für die Beurteilung, ob Erwerbsminderung im Sinne des Gesetzes vorliegt, heranzuziehen.

Im übrigen können auch ärztliche Kontrollen vorgenommen werden, um die Leistungsfähigkeit erneut zu überprüfen.

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3 Antworten

Higham 21.05.2013 | 15:11
Haben Sie schon davon gehört dass es Menschen gibt die auf kosten Ihrer Gesundheit arbeiten.
Schadeam 21.05.2013 | 15:11
Bei einem Verlängerungsantrag oder einer Kontrolle könnte das dann tatsächlich so gesehen werden......wer als EM Rentner solche Arbeitszeiten ableistet, geht dieses Risoko ein.
Joachim W.am 21.05.2013 | 17:08
Für mich macht das schon einen Unterschied, ob jemand 2 Wochen arbeitet und dann wieder 2 Wochen zur Erholung frei hat. Ich denke, dass viele in der Lage sind, für einen kurzen Zeitraum über der 3-Stunden-Grenze zu arbeiten, auch wenn sie die volle EMR erhalten. Entscheidend ist, ob das jemand auf Dauer kann. Für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist nach wie vor die gesundheitliche Situation maßgebend, welche von der RV eingehend geprüft wird, bevor ein Rentenbescheid positiv beurteilt wird. Heute bekommt aus meiner Sicht niemand eine volle EMR, wenn er nicht wirklich dauerhaft schwerwiegende gesundheitliche Probleme hat. Ob man seiner Gesundheit einen Gefallen tut, wenn man einen derartigen Job annimmt, steht auf einem anderen Papier. Dabei spielen ja auch oft andere Gründe eine Rolle. Hat man sich z.B. vorher nicht zusätzlich privat abgesichert, ist es aus meiner Sicht sehr schwer, nur von der Rente zu leben und seine Familie zu versorgen. Außerdem ist es aus meiner Erfahrung nicht so einfach, einen Minijob zu bekommen, der genau den Vorgaben der RV entspricht. Ausnahmen sind deshalb sicherlich in Absprache mit der RV möglich. Und eine sinnvolle Beschäftigung hat oft auch eine positive Auswirkung auf die Psyche.
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