Der Leistungsfall wurde bei Ihnen auf den Tag der Untersuchung bei der Deutschen Rentenversicherung festgelegt. Ihr Arbeitsunfall sowie Ihre psychische Erkrankung waren zum damaligen Zeitpunkt der Antragstellung nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung für eine Erwerbsminderungsrente nicht ausreichend. Vielmehr trat im Laufe der Zeit eine Verschlechterung Ihres psychischen Gesundheitszustands ein, sodass zum Untersuchungszeitpunkt (06.08.2013) Erwerbsminderung festgestellt wurde.
Sollten Sie mit dem festgelegten Leistungsfall nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg (ggfs. Klage).