Hallo User benito63,
wie Ihnen die User bereits gesagt haben, werden die sieben Monate ab Eintritt der Erwerbsminderung und nicht ab Antragsmonat gezählt.
Sollte bei Ihnen der Eintritt der Erwerbsminderung im Jahr 2019 liegen, beginnt die Rente im März 2021, da der Antrag verspätet gestellt wurde und die sieben Monate von Eintritt der Erwerbsminderung bereits abgelaufen sind.
Beim Sonderfall, den User Siehe hier genannt hat, muss volle Erwerbsminderung vorliegen und der Wegfall des Arbeitslosengeld ist auf Grund der Bewilligung der Rente erfolgt. Jedoch darf der siebte Monat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung noch nicht erreicht sein.
Auch bzgl. eines möglichen Erstattungsanspruches durch Ihre Krankenkasse und der Agentur für Arbeit ist bereits alles beschrieben worden.
Bitte gedulden Sie sich, bis Sie den Rentenbescheid erhalten.