Hallo Horst,
die Anspruchsvoraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente werden anhand der Feststellung der Erwerbsminderung (Leistungsfall) geprüft. Die Prüfung des Leistungsfalls erfolgt anhand aktueller med. Unterlagen und Untersuchungen. Ein Leistungsfall kann grundsätzlich nicht vorhergesagt werden. In ihrem Fall haben sie auch nach Feststellung der Diagnose noch weiter gearbeitet, sodass eher von einem aktuellen Leistungsfall auszugehen ist.
Im Rahmen der Beantragung sollte neben den Anspruchsvoraussetzungen u.a. die Höhe der zu erwartenden Rente berücksichtigt werden. Da die Erwerbsminderungsrente vom Rentenantrag abhängt, würde ich ihnen eine zeitnahe individuelle Beratung, die auch über die Hotline möglich ist, empfehlen. Dort können die o.a. Sachverhalte vertrauensvoll besprochen werden.