Sehr geehrte Experten,
können Sie mir erklären, wie sich im Rentenrecht ein Leistungsfall definiert? Kann bei einer chronisch-fortschreitenden Erkrankung durch eine Verschlechterung ein neuer Leistungsfall werden (statt 3-6h nur noch bis 3h arbeitsfähig)? Oder kann ein neuer Leistungsfall nur durch eine weitere, rentenrelevante Diagnose eintreten? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Tine
Hallo Tine,
eine akute Verschlechterung der Krankheiten kann ein
Änderung bewirken.
Alles Gute
Sehr geehrte Experten,
können Sie mir erklären, wie sich im Rentenrecht ein Leistungsfall definiert? Kann bei einer chronisch-fortschreitenden Erkrankung durch eine Verschlechterung ein neuer Leistungsfall werden (statt 3-6h nur noch bis 3h arbeitsfähig)? Oder kann ein neuer Leistungsfall nur durch eine weitere, rentenrelevante Diagnose eintreten? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Tine
Ganz einfach, ein Leistungsfall tritt ein wenn eine Leistung fällig ist.
Ganz einfach, ein Leistungsfall tritt ein wenn eine Leistung fällig ist.
Falsch. "Fälligkeit" im rentenrechtlichen Sinne definiert sich nach § 118 SGB VI und meint die Auszahlungsfälligkeit der Rente als (laufende) Geldleistung.
Der "Leistungsfall" ist die persönliche Voraussetzung als versichertes Ereignis, das eintreten muss, um einen Rentenanspruch zu begründen, nämlich Erwerbsminderung, Alter oder Tod!
Hallo Tine,
auch bei einer chronisch-fortschreitenden Erkrankung kann durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein neuer Leistungsfall eintreten. Sobald das Leistungsvermögen so stark eingeschränkt ist, dass die Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich liegt, entsteht ein neuer Leistungsfall. Dies wird durch den beratungsärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers entsprechend bewertet.