Hallo Tine,
auch bei einer chronisch-fortschreitenden Erkrankung kann durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein neuer Leistungsfall eintreten. Sobald das Leistungsvermögen so stark eingeschränkt ist, dass die Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich liegt, entsteht ein neuer Leistungsfall. Dies wird durch den beratungsärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers entsprechend bewertet.