Hallo SabineE,
der RV-Träger wird sicherlich ein Hinweisschreiben auf den möglichen Rentenanspruch erstellen und Sie zur Antragstellung auffordern.
Sie können dem aber zuvorkommen und von sich aus sofort einen Antrag stellen.
Es gibt für Sie Mitwirkungspflichten. In letzter Konsequenz heißt das jedoch nicht, dass man Sie in die Rente zwingen kann. Wenn es die in §51 SGB V vorgesehene Aufforderung durch die Krankenkasse gab, haben Sie eigentlich keine Wahl. Aber, wenn Sie weiter arbeiten wollen und Ihrer Meinung nach auch können - und seitens des Arbeitgebers auch dürfen, wäre die Konsequenz, dass bei ausbleibender Rentenantragstellung die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Mehr fürs erste nicht. Wir gehen aber mal davon aus, dass die med. Einschätzung Ihres Restleistungsvermögens nicht aus der Luft gegriffen ist. Sie werden demnach keine vollschichtige Beschäftigung mehr ausüben können. Warum sollten Sie da auf einen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente verzichten wollen?