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Experten-Antwort

leistungsgemindert aus REHA entlassen

von SabineE21.04.2017 | 08:01
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4 Antworten

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Hallo, nach längerer Krankheit hatte mich die Krankenkasse dazu aufgefordert eine REHA zu beantragen. Nun wurde ich leistungsgemindert (3 - unter 6 h) und arbeitsunfähig aus der REHA entlassen. Meine Frage: was muss ich jetzt tun? Muss ich einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen oder leitet in diesem Fall der Rentenversicherungsträger ein entsprechenden Verfahren ein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SabineE,

der RV-Träger wird sicherlich ein Hinweisschreiben auf den möglichen Rentenanspruch erstellen und Sie zur Antragstellung auffordern.

Sie können dem aber zuvorkommen und von sich aus sofort einen Antrag stellen.

Es gibt für Sie Mitwirkungspflichten. In letzter Konsequenz heißt das jedoch nicht, dass man Sie in die Rente zwingen kann. Wenn es die in §51 SGB V vorgesehene Aufforderung durch die Krankenkasse gab, haben Sie eigentlich keine Wahl. Aber, wenn Sie weiter arbeiten wollen und Ihrer Meinung nach auch können - und seitens des Arbeitgebers auch dürfen, wäre die Konsequenz, dass bei ausbleibender Rentenantragstellung die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Mehr fürs erste nicht. Wir gehen aber mal davon aus, dass die med. Einschätzung Ihres Restleistungsvermögens nicht aus der Luft gegriffen ist. Sie werden demnach keine vollschichtige Beschäftigung mehr ausüben können. Warum sollten Sie da auf einen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente verzichten wollen?

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3 Antworten

taxmanam 21.04.2017 | 08:14
Ich kann nur sagen, wie es bei mir war: nach der Reha kam ein Schreiben von der DRV, dass ich nach ihren Unterlagen nur noch teilweise erwerbsfähig sei und eine Rente beantragen soll.
Schadeam 21.04.2017 | 09:17
Sie sollten sich fragen was Ihre Ziele sind und danach handeln. Wollen Sie dass schnellstmöglich ein Rentenanspruch geprüft wird, können Sie sofort die Rente beantragen. in diesem Fall wäre abwarten nicht die beste Lösung. Wollen Sie die Rente eigentlich gar nicht, können Sie in Ruhe warten bis die DRV reagiert.
Silviaam 21.04.2017 | 16:27
Hallo SabineE Zitat: "Hallo, nach längerer Krankheit hatte mich die Krankenkasse dazu aufgefordert eine REHA zu beantragen. Nun wurde ich leistungsgemindert (3 - unter 6 h) und arbeitsunfähig aus der REHA entlassen. Meine Frage: was muss ich jetzt tun? Muss ich einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen oder leitet in diesem Fall der Rentenversicherungsträger ein entsprechenden Verfahren ein?" Bezieht sich die Leistungsminderung auf ihren erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf oder gleichfalls auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt? Wie wurde ihr Rehabericht abschließend zwischen den beiden Beurteilungen zum "positiven und negativen Leistungsbild" gesehen? Etwa im Beruf 3 - unter 6 h und allgemeiner Arbeitsmarkt 6 h und mehr? Wenn der allgemeine Arbeitsmarkt noch ein Leistungsbild von 6 h und mehr hergibt, dann wird, entgegen der Expertenmeinung, die DRV sich nicht bei Ihnen melden, da sie als weiterhin voll Arbeitsfähig einzustufen sind. Auch wenn Sie weiterhin AU entlassen wurden so bedeutet es nicht gleichzeitig auch, dass Sie als erwerbsgemindert anzuerkennen sind. Was besagt ihr schriftlicher Rehabericht z.B. unter der Rubrik "Epikrise"? Hat man dort weitere zukunftweisende Empfehlungen ausgesprochen, z.B. wie lange AU fortzuführen ist, eine Wiedereingliederungs- oder LTA- Empfehlung oder gar eine EM-Rente empfohlen ...? Studieren Sie Ihren Rehabericht mal genau und lassen Sie sich ggf. beraten, ob ein EM-Rentenantrag dadurch auch erfolgversprechend für Sie ausgehen kann. Gruß Silvia
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