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Experten-Antwort

Leistungsmitteilung VBL entspricht nicht den gezahlten KV, Pflg Beiträgen

von Fabio0620.02.2020 | 19:19
99 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In 2019 habe ich 1.250,80 € KrK Beiträge und 248,76 € Pflege Beiträge gezahlt. Dies lässt sich anhand der mtl. Rentenüberweisungen centgenau errechnen, da die VBL die genauen Beiträge mitteilt. Die Anfang des Jahres 2020 mitgeteilte Leistungsmitteilung § 22 (5) Satz 7 EStG weicht erheblich von den einbehaltenen monatlichen Beiträgen an die KrK ab. Nicht die gezahlten 1499,58 € sondern nur 1.285,22 € weist die Leistungsmitteilung aus. Sowohl KrK als auch VBL verweisen jeweils auf den anderen also KrK oder VBL. Da die Leistungsmitteilung als Nachweis für die Steuer gilt, würden die zuviel gezahlten Beträge im Rahmen der Steuererstattung verrechnet - sagt die VBL!!! Da meine Frau nicht berufstätig ist hat die DRV uns vor Jahren mitgeteilt, dass wir keine Steuerabrechnung einreichen brauchen. Insoweit sehe ich dass die Zuviel gezahlten Sozialabgaben in den Untiefen der Krankenkasse dümpeln. Hat Jemand Erfahrung mit dem geschilderten Sachverhalt? Ich bin sicher nicht der einzige Rentner DRV und VBL dem dies widerfährt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Fabio06,

Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung können hier im RENTENforum nicht beantwortet werden. Aussagen zu den Besonderheiten bei der Zusatzversorgung VBL und den damit verbundenen Sachverhalten in Verbindung mit Krankenkassenbeiträgen für die Leistungen der VBL sind ebenfalls nicht Gegenstand unseres Forums. Wenden Sie sich bitte an die bereits von W°lfgang genannten Stellen oder direkt an die VBL bzw. das Finanzamt.

Grds. trifft die Deutsche Rentenversicherung keine Aussagen darüber, ob Sie als Rentner steuerlich veranlagt werden und daraus resultierend Steuerlasten entstehen.

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3 Antworten

VBLam 20.02.2020 | 19:51
Zu internen, individuellen Problemen mit der VBL und/oder der KK dürfen Sie hier keine Expertenantwort erwarten und ob Ihnen hier jemand seine „Erfahrungen“ mit dieser Situation mitteilen kann, scheint auch mehr als fraglich. Dafür ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung auch nicht der richtige Platz. Letztendlich werden Sie das selber mit der VBL und/oder der KK klären müssen.
W°lfgangam 20.02.2020 | 20:28
Hallo Fabio06, > Da meine Frau nicht berufstätig ist hat die DRV uns vor Jahren mitgeteilt, dass wir keine Steuerabrechnung einreichen brauchen. Derartiges würde die DRV NIE tun. Sie beziehen sich vielleicht auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes, die zum damaligen Zeitpunkt - DAMALS nicht steuerpflichtig - Gültigkeit gehabt haben mag. Nun, im Laufe der Jahre sind die steuerpflichtigen Anteile von Rente deutlich und VBL ein wenig gestiegen. Solch eine 'Steuerbefreiung' hat nur eine begrenzte Haltbarkeit ... Ggf. lässt sich der Unterschied zwischen real gezahlten KV/PV-Beiträgen dahingehend deuten, dass für Betriebsrententeile unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze gelten können, damit auch differenzierte Anteile der steuerrechtlich wirksamen Sozialabgaben zu ermitteln sind ...Fragen Sie Ihren Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Fachanwalt für Steuerrecht. Gruß w.
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