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Experten-Antwort

Leistungsprämie 2017 in 2018 ausgezahlt

von Gerti04.09.2018 | 10:13
99 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag. Ich bin seit 01.01.2018 in Rente und habe jetzt im August die übliche jährliche Leistungsprämie erhalten. Hiervon wurde ein Beitrag zur Rentenversicherung einbehalten. Die Abrechnung ist eine Rückrechnung 01.12. - 31.12. 2017. Die Bezügemitteilung für 01.08.2018. Was passiert mit dem eingezahltem (abgezogenen) Beitrag?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beiträge bei Einmalzahlungen (z. B. Leistungsprämien) werden fällig, sobald die Einmalzahlung ausgezahlt worden ist. Grundsätzlich ist die Einmalzahlung dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem es gezahlt wird. Ist das Beschäftigungsverhältnis beendet oder ruht es, ist das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres (also 2018) zuzuordnen.

Eine Rückrechnung auf Dezember 2017 darf bei einer ausgezahlten Prämie im August 2018 eigentlich nicht erfolgen.

Ob die Einmalzahlung beitragspflichtig ist oder nicht, hängt von der Art der Rente ab (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Teilrente usw.) und kann anhand Ihrer gemachten Angaben nicht beantwortet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerti,

wenn die Leistungsprämie im August 2018 gezahlt wurde und die Beschäftigung zum 31.12.2017 beendet wurde, ist sie beitragsfrei und unterliegt nicht der Rentenversicherungspflicht. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Einzugsstelle sollte überprüft werden, ob die Abführung der Beiträge zur Rentenversicherung zu Recht erfolgte. Ist dies nicht der Fall, werden die Beiträge erstattet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Gertiam 04.09.2018 | 13:54
Hallo Experte, danke für die schnelle Antwort. Ich erhalte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Gertiam 04.09.2018 | 14:13
Deutsche Rentenversicherung
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