Hallo liebe Forumgemeinde. Als selbständiger habe ich 36 Jahre Beiträge gezahlt. Nächstes Frühjahr möchte ich mit 64,5 Jahren in den Ruhestand (gerne mit Abschlägen). Macht es Sinn den Jahresbeitrag in 2 Jahreszahlungen aufzuteilen (hälftig 2020, hälftig 03.01.21)um so ein Beitragsjahr mehr auf die Uhr zu bekommen. Könnte ja sein, daß sich dies in der Berechnungsformel auswirkt. Danke vorab und Gruss Tantelisbet.
Hallo,
Sie können freiwillige Beiträge bis 31.3. des Folgejahres für das Vorjahr zahlen. Hierbei ist jeder Betrag zwischen Mindest- (2020 83,70 Euro/mtl.) und Höchstbeitrag (2020 1283,40 Euro/mtl.) frei wählbar. Aus dem Beitrag wird ein zugrunde liegendes Entgelt rückgerechnet, das dann wiederum mit dem Durchschnittsbrutto des Jahres verglichen wird. Hieraus bilden sich die Entgeltpunkte, die dann zu Monatsrente X führen.
Überschlägig kann man sagen, dass 1 Euro Rentenzuwachs/mtl. ca. 220 +/- X Euro Beitrag/mtl. kostet.
Zahlen Sie im Folgejahr für das Vorjahr, kann der Monatsbeitrag abweichen (Beitragssatz, Bemessungsgrenze), andererseits ist im Folgejahr mehr steuerlich absetzbar (2020 90 %,2021 92 %).
Beiträge im Vorjahr des vorzeitigen Rentenbeginns können Einfluss auf Ihre Hinzuverdienstgrenze haben (Best of 15), d.h. es könnte bei weiterer Selbständigkeit neben der vorzeitigen Altersrente trotz Hinzuverdienst mehr Rente übrig bleiben (Flexi-Rente).
Sie sehen, Ihre Entscheidung, wann Sie was einzahlen, hat Folgen. Daher rate ich Ihnen, sich zu Ihren Fragen in einer Beratungsstelle der DRV beraten zu lassen