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Experten-Antwort

Lieber Sozialrechtler...

von Claudi05.08.2012 | 21:12
2317 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hoffe, dass du noch in diesem Forum mitliest, denn ich habe eine Frage zu deinem Leib- und Magenthema: Ich plane, meiner Rehaklinik die Weitergabe meines Rehaberichts an DRV und andere zu untersagen für den Fall, dass darin Quatsch geschrieben wird. Aber... Nach ersten Andeutungen bei der Reha könnte es sein, dass darin eine Empfehlung zur EU- oder EM-Rente ausgesprochen wird. Und die Diagnosen darin werden wohl korrekt sein, was bei meiner Krankheit alles andere als selbstverständlich ist. Könnte ich mir durch das Verhindern einer Weitergabe ggf. nicht also auch schaden? Möglicherweise behindere ich ein event. Rentenverfahren und/oder zu erwartende Fehldiagnosen von DRV-Gutachtern fallen mehr ins Gewicht, weil die korrekten Diagnosen aus dem Rehabericht von mir gesperrt sind? Was tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudi,

warum um alles in der Welt wollen Sie denn der Weitergabe eines Abschlussberichtes widersprechen, wenn Sie schon zu wissen meinen, dass darin alles so steht, wie Sie es auch einschätzen? Nur weil in Internetforen immer wieder verbreitet wird, dass die Rehaberichte "alle" falsch und immer zum Nachteil der Betroffenen sind?

Ich möchte jetzt nicht ausschließen, dass in Reha-Berichten auch Fehler gemacht werden - natürlich unterlaufen auch Ärzten mal Fehleinschätzungen, wie allen anderen Menschen auch. Aber vielleicht gehen auch häufig einfach die Meinungen von Arzt und Patient auseinander? Entspricht die professionelle Einschätzung des Mediziners vielleicht einfach nicht dem subjektiven Empfinden des Betroffenen?

Und haben Sie sich schon mal überlegt, dass all die Menschen, die eine Reha absolviert haben und mit ihrem Rehabericht völlig einverstanden sind (doch, da kenne ich sogar welche persönlich ;-)), gar keinen Grund haben, in einem Forum darüber zu schreiben? Dass auf der anderen Seite aber natürlich genau die, die negative Erfahrungen gemacht haben, hier und anderswo darüber berichten und damit ein verzerrtes Bild entsteht?

Ich persönlich denke, dass Ihr Misstrauen unbegründet ist und sehe keinen Sinn darin, der Weitergabe zu widersprechen...

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11 Antworten

Useram 06.08.2012 | 06:49
Ich bin zwar nicht der Sozialrechtler, aber wenn sie die weitergabe des E-Berichts an die DRV untersagen, können sie später diesen ja immer noch selbst an die DRV weiterleiten (z.b. im Rentenverfahren) wenn es doch tatsächlich stimmen sollte was da drin steht.
Claudiam 06.08.2012 | 08:51
Danke, user. Habe auch schon darüber nachgedacht. Aber zum einen könnte es ja sein, dass mein Rehaantrag direkt in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Zum anderen frage ich mich, ob die DRV gewillt ist, Renre zu bewilligen, wenn der Antragsteller den Rehabericht erst nicht freigibt und dann doch. Wahrscheinlich geht es da auch immer nur um Formalien, sondern Menschen ärgern sich und dadurch werden ihre Entscheidungen beeinflusst...
Jockelam 06.08.2012 | 09:26
Ihre Haltung kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Solte in dem Rehabericht etwas stehen, was Sie als unrichtig empfinden, steht es Ihnen selbstverständlich frei, diese gegenüber der DRV richtig zu stellen. Im übrigen verzögern Sie schlicht das Verfahren (sofern Sie überhaupt einen Rentenantrag stellen wollen), wenn Sie der Weitergabe nicht zustimmen. Sie müssten dann ggf. zu einer Begutachtung. Und ob das dann zu dem gewünschten Ergebnis führt, darf dahin gestellt bleiben, denn der Gutachter sieht Sie ja nur sehr kurz.
Claudiam 06.08.2012 | 09:35
Laut meinen Infos hat man keine rechtliche Handhabe, Fehler im Rehahericht korrigieren zu lassen, sondern nur die eigene Version dazuzusetzen. Durch diese Situation können sich Fehler weiterverbreiten, Herr Jockel (DRV-Mitarbeiter, oder?)
Jockelam 06.08.2012 | 10:00
Sicher, Sie haben keine rechtliche Handhabe, Fehler im Bericht korrigieren zu lassen. Nur: was möchten Sie denn ? Einen Rentenantrag stellen ? Wie soll die DRV eine richtige Einschätzung treffen können ? Nur auf Grundlage von Berichten Ihrer behandelnden Ärzte ? Die sind nicht selten "sehr gefällig" geschrieben und daher in den seltensten Fällen ausreichend. Letztendlich, machen Sie es, wie es für Sie für richtig halten, nur bitte beklagen Sie sich dann nicht, dass das Verfahren "so lange" dauert.
Sozialrechtleram 06.08.2012 | 11:51
Es gibt die Möglichkeiten der Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde, der Klage vorm SG, LSG und dem BSG, sowie der Klage vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg! Viel Erfolg!
Bundesagentam 06.08.2012 | 12:51
@claudi Ich würde den Bericht erst dem FBI, dann der CIA und zuletzt dem Verfassungschutz vorlegen und prüfen lassen. Erst dann sollten Sie ihn für die DRV freigeben.. By the way : Macheen Sie sich nicht ganz und gar lächerlich mit ihrem Vorhaben .
Bauernfeindam 08.08.2012 | 01:25
der ist alles andere als lieb der Sozialrechtler.
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