Guten Tag,
sofern Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen und Ihre Regelaltersgrenze noch nicht vollendet haben, wird Ihr Arbeitsentgelt als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Bisher können Sie neben Ihrer Rente monatlich 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Zweimal im Jahr darf diese Grenze bis zum Doppelten (also 900 Euro) überschritten werden.
Ab dem 1. Juli 2017 können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die bisher geltende monatliche Grenze von 450 Euro wird es nicht mehr geben.
Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Es wird allerdings eine Obergrenze für den Hinzuverdienst geben. Rechnet man die gekürzte Rente und den Hinzuverdienst zusammen und liegt dieser Betrag über dem bisherigen Einkommen (höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.