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Experten-Antwort

"Lohn" Haushaltshilfe und Hinzuverdienst

von Helferin14.06.2017 | 10:19
1014 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beziehe Altersrente und ich wurde gefragt, ob ich in einem Haushalt als Haushaltshilfe vorübergehend arbeiten wolle. Nun meine Frage, wird diese Bezahlung als Hinzuverdienst bei meiner Rente angerechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort bereits im Voraus. MfG, Helferin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

sofern Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen und Ihre Regelaltersgrenze noch nicht vollendet haben, wird Ihr Arbeitsentgelt als Hinzuverdienst berücksichtigt.

Bisher können Sie neben Ihrer Rente monatlich 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Zweimal im Jahr darf diese Grenze bis zum Doppelten (also 900 Euro) überschritten werden.

Ab dem 1. Juli 2017 können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die bisher geltende monatliche Grenze von 450 Euro wird es nicht mehr geben.

Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Es wird allerdings eine Obergrenze für den Hinzuverdienst geben. Rechnet man die gekürzte Rente und den Hinzuverdienst zusammen und liegt dieser Betrag über dem bisherigen Einkommen (höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

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2 Antworten

SuchenUndFragenam 14.06.2017 | 10:24
Wenn Sie Ihr reguläres Rentenalter bereits erreicht haben (65+x), wird keine Nebenverdienst mehr angerechnet.
kbsam 14.06.2017 | 11:19
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_ grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/01_meldung_hh_hat _vorteile/node.html
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