Hallo
wie sind ein gemeinnütziger Verein, der sich um Betreuung behinderter Menschen kümmert.
Wir haben eine Vielzahl freiwilliger Helfer, die kleine Dienste für die behinderten Menschen erbringen (Zeitung vorlesen, spazieren gehen usw). Die Helfer bekommen eine kleine Aufwandsentschädigung von 6 € stündlich. Der Verdienst beträgt im Schnitt unter 100 € im Monat. Die Helfer können den Freibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (2400 € im Jahr) nutzen, so dass keine Steuer bzw Sozialversicherung anfällt. Muss trotzdem in jedem Fall eine förmliche Lohnabrechnung durchgeführt werden ? Oder gibt es eine Vereinfachungsmöglichkeit für gemeinnützige Vereine? Der bürokratische Aufwand und die Kosten (Steuerberater) wären für uns enorm
29.06.2015, 08:59
von
giell
29.06.2015, 10:45
Experten-Antwort
29.06.2015, 12:30
von
Rob
Je nach Ausgestaltung der Tätigkeit sind auch ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Auch der Mindestlohn muss evtl. beachtet werden. Nur fallen keine Beiträge an, wenn das Entgelt den steuerfreien Betrag nicht übersteigt. Meldungen müssen daher trotzdem (vorallem hinsichtlich der Unfallversicherung) erfolgen. Um eine Lohnabrechnung kommen Sie wohl nicht herum.
29.06.2015, 20:38
von
W*lfgang
Hallo giell,
nehmen Sie Kontakt mit der Minijob-Zentrale auf:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Gruß
w.