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Experten-Antwort

Lohnbelege für Rentenantrag

von Spätaussiedlersohn31.07.2020 | 05:09
262 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es wurde im Versicherungslauf meiner Mutter eine Unstimmigkeit entdeckt. Es wurde ihr gesagt, sie solle den Gehaltsnachweis, den sie schon mal dabei hatte, für den Rentenantrag im September mitbringen. Es handelt sich um nichts großes, das Gehalt ist geringfügig anders angegeben. Nun hat sie für dieses Gehalt "nur" eine Lohnquittung aus dem SVN-Heft. Reicht das überhaupt aus? Was kann passieren, wenn man das einreicht? Kann einem das gar zum Nachteil gereichen? Steht man am Ende da, und bekommt diese Zeit nicht mehr voll anerkannt, dann heißt es, sie wurde nur glaubhaft gemacht, und dann gibt es eine 5/6-Kürzung oder sowas? Das fiele dann nämlich nachteiliger aus, als wenn man das Gehalt im Versicherungsverlauf so drinstehen lässt wie es im Moment noch ist. Es handelt sich um eine Beschäftigung in Deutschland, Anfang 90er. Könnte man diese potentiell entstehende Kürzung wieder rückgängig machen, wenn man sie wieder zurücknimmt oder nur solche Dokumente einreicht, auf denen andere Zahlen stehen? Es könnte möglich sein, dass der höhere Lohn auf der Quittung aus dem SV-Nachweisheft auf einen Schreib- oder Rechenfehler der Chefin des kleinen Betriebes zurückgeht. Es ist im übrigen ein handschriftliches Dokument. Es gibt noch eine weitere Unstimmigkeit beim Lohn, diese liegt allerdings in dem Zeitraum, der ohnehin vollständig durch Mindestentgeltpunkte aufgewertet wird, von daher wäre es wohl unnötig, diesen zu melden.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 31.07.2020 | 09:35

Hallo Spätaussiedlersohn,

IHre Mutter ist zu wahrheitsgerechten Angaben verpflichtet, da kann sie sich nicht aussuchen, welche Angaben Sie macht oder welche Nachweise sie einreicht.

Über die Anrechnung und Bewertung von Versicherungszeiten wird sowieso erst endgültig zum Zeitpunkt des Rentenbeginns entschieden, so dass sämtliche bisher vorgemerkten Zeiten im Versicherungsverlauf Ihrer Mutter erst zu diesem Zeitpunkt endgültig festgesetzt werden.

Im übrigen wurde bereist mehrfach darauf hingewiesen, dass Ihre Fragen nur mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter geklärt werden können, da hier im Forum keine individuellen Versicherungszeiten geklärt oder bewertet werden können.

Moderatoren-Antwortam 31.07.2020 | 23:49

In diesem Beitrag wurden Beleidigungen gelöscht.

10 Antworten

Siehe hieram 31.07.2020 | 05:37
Fragebogen zu Änderungen seit der letzten Kontenklärung V0300 14 Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers Ich versichere, dass ich sämtliche Angaben in diesem Vordruck nach bestem Wissen gemacht habe. Mir ist bekannt, dass wissentlich falsche Angaben zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können.
Achtungam 31.07.2020 | 05:37
Don´t feed the Troll!!!
Kein Spätaussiedlersohn am 31.07.2020 | 05:40
Reiche einfach Deine Unterlagen ein und stelle nicht für jeden Mist eine neue Frage ein. Du scheinst hier wirklich nur provozieren zu wollen.
Werner67am 31.07.2020 | 07:32
1. Einmal eingereichte Unterlagen kann man nicht wieder zurücknehmen, wenn einem das Ergebnis nicht gefällt. 2. Eine Meldebescheinigung, aus der sich ein höheres Gehalt ergibt als im Versicherungsverlauf bescheinigt ist, reicht nicht unbedingt aus, um das höhere Gehalt eingetragen zu bekommen. Es kommt nämlich sehr häufig vor, dass Arbeitgeber Meldungen stornieren, neu melden, dann nochmal stornieren und wieder neu melden … die im Versicherungsverlauf aufgeführte Entgelthöhe sollte dann der letzten Meldung entsprechen. Ihre Meldebescheinigung wäre nur dann relevant, wenn sie nach der im Versicherungsverlauf erfassten Meldung erstellt wurde. Wenn die Bescheinigung dagegen einer der stornierten Meldungen entspricht, ist sie natürlich nicht maßgebend. Gruß Werner
KSCam 31.07.2020 | 12:36
Lieber Sohn, seit Wochen/Monaten hadern Sie hier im Forum u.a. mit der Frage ob die erste Rente auch pünktlich kommt. Ich fürchte Sie tun alles um das zu verhindern, denn wenn Sie auch noch im Antrag alles haarklein hinterfragen und alle möglichen Beweise vorlegen und jedes Detail im Vorfeld schriftlich bestätigt haben wollen (z.B. die berühmte Mindestbewertung), brauchen Sie sich doch wirklich nicht zu wundern wenn all "Ihre Problemchen" dazu führen dass sich das Verfahren verzögert. Zu Ihren Zetteln gibt es Möglichkeiten das Rentenverfahren nicht zu verkomplizieren: 1) Belege nach denen die Mutter weniger verdient hat als im Versicherungsverlauf steht reichen Sie nicht ein (so dämlich können Sie doch gar nicht sein) 2) Belege mit höherem Verdienst reichen Sie erst dann ein wenn der Bescheid da ist und die Zahlung läuft - dann können Sie sich immer noch lahrelang mit der DRV um Kleinkram rumstreiten, aber die Zahlung läuft wenigstens. Zudem bringen Sie wieder Dinge durcheinander: eine 5/6 Kürzung gibt es im FRG aber nicht bei Beitragszeiten nachher im Bundesgebiet.
Falsche Löschungenam 01.08.2020 | 08:28
Besser wäre es, provozierende Beiträge von @Spätaussiedlersohn zu löschen, der hier seit Monaten sein Unwesen treibt.
Spätaussiedlersohnam 01.08.2020 | 14:16
Wahrheit ist manchmal auch subjektiv. Übrigens handelt es sich um Durchschriften aus dem Sozialversicherungsnachweisheft. Es steht dort der Lohn, der Zeitraum, Unterschrift des Arbeitgebers + Firmenstempel, Datum. Dann noch die Versicherungsnummern usw. Reicht das aus?
Spätaussiedlersohnam 01.08.2020 | 14:19
Es steht dort auch ausdrücklich, dass es sich um den rentenversicherungspflichtigen Lohn(anteil) handelt.
KSCam 01.08.2020 | 15:05
Ja, könnte aber durch eine Korrektur auch nach später geändert worden sein, Z.b ursprünglicher Fehler in Abrechnung bei Betriebsprüfung korrigiert.
Spätaussiedlersohnam 01.08.2020 | 15:07
Und von wo soll man das wissen?
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