Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Spätaussiedlersohn,
IHre Mutter ist zu wahrheitsgerechten Angaben verpflichtet, da kann sie sich nicht aussuchen, welche Angaben Sie macht oder welche Nachweise sie einreicht.
Über die Anrechnung und Bewertung von Versicherungszeiten wird sowieso erst endgültig zum Zeitpunkt des Rentenbeginns entschieden, so dass sämtliche bisher vorgemerkten Zeiten im Versicherungsverlauf Ihrer Mutter erst zu diesem Zeitpunkt endgültig festgesetzt werden.
Im übrigen wurde bereist mehrfach darauf hingewiesen, dass Ihre Fragen nur mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter geklärt werden können, da hier im Forum keine individuellen Versicherungszeiten geklärt oder bewertet werden können.
In diesem Beitrag wurden Beleidigungen gelöscht.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.