Es wurde im Versicherungslauf meiner Mutter eine Unstimmigkeit entdeckt. Es wurde ihr gesagt, sie solle den Gehaltsnachweis, den sie schon mal dabei hatte, für den Rentenantrag im September mitbringen.
Es handelt sich um nichts großes, das Gehalt ist geringfügig anders angegeben.
Nun hat sie für dieses Gehalt "nur" eine Lohnquittung aus dem SVN-Heft. Reicht das überhaupt aus?
Was kann passieren, wenn man das einreicht? Kann einem das gar zum Nachteil gereichen?
Steht man am Ende da, und bekommt diese Zeit nicht mehr voll anerkannt, dann heißt es, sie wurde nur glaubhaft gemacht, und dann gibt es eine 5/6-Kürzung oder sowas?
Das fiele dann nämlich nachteiliger aus, als wenn man das Gehalt im Versicherungsverlauf so drinstehen lässt wie es im Moment noch ist.
Es handelt sich um eine Beschäftigung in Deutschland, Anfang 90er.
Könnte man diese potentiell entstehende Kürzung wieder rückgängig machen, wenn man sie wieder zurücknimmt oder nur solche Dokumente einreicht, auf denen andere Zahlen stehen?
Es könnte möglich sein, dass der höhere Lohn auf der Quittung aus dem SV-Nachweisheft auf einen Schreib- oder Rechenfehler der Chefin des kleinen Betriebes zurückgeht. Es ist im übrigen ein handschriftliches Dokument.
Es gibt noch eine weitere Unstimmigkeit beim Lohn, diese liegt allerdings in dem Zeitraum, der ohnehin vollständig durch Mindestentgeltpunkte aufgewertet wird, von daher wäre es wohl unnötig, diesen zu melden.