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Experten-Antwort

Lohnen sich freiwillige Beitragszahlungen?

von schaun wir mal06.05.2014 | 10:35
1259 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe nur drei Jahre Beiträge zur ges. Rentenkasse geleistet und seither ganz auf die private Altersversorgung, aufgebaut aus versteuertem Einkommen (meines Mannes), gesetzt. Nun habe ich gehört, dass auf diese private Rente später Krankenversicherungsbeiträge zu leisten sind. Das wäre nicht der Fall, wenn ich eine geringe gesetzliche Rente hätte, dann fielen die Krankenversicherungsbeiträge auf die gesetzliche Rente an, und die Rentenzahlung aus der privaten Versicherung wäre beitragsfrei. Alle Angaben gelten (gerüchteweise) zum jetzigen Zeitpunkt; wie es bei Rentenbeginn in über 10 Jahren sein wird, weiß keiner. Ich dachte nun, dass ich mich mit ca. 60 dann für zwei Jahre nach einem versicherungspflichtigen Jöbchen für zwei Jahre umsehen muß, entnehme aber diesen Seiten, dass ich auch über zwei Jahre verteilt jeweils mindestens ca. 1000 € freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen kann. Es gibt noch Erziehungszeiten für drei Kinder, die in der Aufstellung der Rentenkasse aber nicht vermerkt sind. Die sind aber mehr für den Beginn der (bisher hypothetischen) Rentenzahlung wichtig, nicht für die Höhe, oder? Die unterschiedliche Behandlung derselben privaten Rente zeigt schon, dass es mit es Vermutungen und Plausibilitätsüberlegungen, die ich anstelle, nicht so weit her sein kann. Deshalb hier die Frage an den Experten oder die Expertin: Habe ich den Sachverhalt bisher richtig dargestellt? Ist demnach eine freiwillige Nachzahlung in die gesetzliche Rentenkasse zu empfehlen? Besser jetzt oder besser in der Zukunft kurz vorm Erreichen des Rentenalters (wenn man auch die tatsächlichen Regelungen etwas besser abschätzen kann) Hat der Erwerb eines gesetzlichen Rentenanspruchs, und sei er noch so klein, noch andere, von mir bisher nicht bedachte Konsequenzen? Möglicherweise nachteilige? Vielen Dank im Voraus schaun wir mal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag!

Grundsätzlich steigert jede freiwillige Beitragszahlung die Rentenhöhe.

Aus der Darstellung Ihres bisherigen Versicherungslebens (3 Jahre Beiträge aufgrund einer Beschäftigung und Erziehung von 3 Kindern) sollte ein Rentenanspruch bereits ohne zusätzliche freiwillige Beiträge bestehen.

Zu der Problematik der Krankenversicherungsbeiträge sollten Sie sich Rat bei Ihrer Krankenkasse holen.

Aufgrund der Komplexität Ihrer Frage raten wir Ihnen, sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden. Dort erhalten Sie speziellere Auskünfte zu Ihrem Rentenanspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

schaun wir malam 06.05.2014 | 16:46
Vielen Dank für die prompte Antwort. Die private Versicherung hatte mich - mit allerlei caveats, wie unverbindlich dieser Hinweis wäre - angesichts einer von mir geplanten Einmalzahlung generell auf die Problematik der Krankenversicherungspflicht für private Renten aus versteuertem Einkommen hingewiesen. Deshalb hatte ich mich bei der Krankenversicherung, bzw. der Rentner-Krankenversicherung dieses Anbieters, erkundigt. Ich erhielt telefonisch die Auskunft wie oben beschrieben, wieder mit dem Hinweis, dass dies alles unsicher wäre, insbesondere, was die Zuunft angeht, und zwei Infoblätter, die sich auf anderes bezogen, schriftlich. Das ist nun nichts, worauf man sich in über zehn Jahren berufen könnte. Die Möglichkeit, bei der Krankenversicherung nachzufragen, habe ich also schon ausgeschöpft. ceterum censeo: mein Versicherungsleben - drei Jahre Betragszahlung, drei Kinder - ist nicht komplex, simpeler geht es doch kaum. Keine Erwerbstätigkeit im Ausland, keine Mitarbeit im Familienbetrieb, keine Wechsel zwischen Arbeitnehmerdasein und Selbständigkeit, keine Privatinsolvenz, keine Scheidung/ Versorgungsausgleichsberechnung. Ich bin immer erstaunt, wie schnell man in seiner Beziehung 'zum Staat' in die Bereiche kommt, wo es mit eigenständiger Recherche nicht mehr weiter geht. Aber dies Forum soll ja nicht zum Anprangern von Mißständen dienen.
=/=am 06.05.2014 | 17:18
Wenn Ihr Rentenbeginn für die Regelaltersrente in mehr als 10 Jahren in der Zukunft liegt, würde ICH an Ihrer Stelle im Moment nichts unternehmen. Die Wartezeit von 5 Jahren haben Sie ja voraussichtlich - wie schon vom Experten erwähnt - durch die Beitrags- und Kindererziehungszeiten erfüllt. Wer weiß, was in 10 Jahren ist. Ein weiterer Nachteil bei einer Beitragszahlung zum jetzigen Zeitpunkt - erst recht in dieser Höhe - ist der im Falle eines Todes (denkt man nicht gerne dran, kann aber passieren; bitte nicht falsch verstehen). Wenn Ihre Kinder dann über 27 Jahre alt sind oder nicht mehr in Schul- oder Berufsausbildung stehen, gibt es keine Waisenrente aus Ihrer Versicherung. Vererbt werden kann auch nichts. Ihr Ehemann bekommt eine mickrige Witwenrente, die vielleicht wegen Anrechnung des Einkommens gar nicht zur Auszahlung kommt. Ergo haben Sie dann die hohen Beiträge ganz umsonst gezahlt (die RV freut sich)! Etwas anderes wäre, wenn Sie die Wartezeit nicht erfüllt hätten. Aber auch dann würde ich nicht den Höchstbeitrag zahlen. Das alles ist MEINE Meinung. Entscheiden dürfen Sie selbst. ;-)
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