Guten Tag!
Grundsätzlich steigert jede freiwillige Beitragszahlung die Rentenhöhe.
Aus der Darstellung Ihres bisherigen Versicherungslebens (3 Jahre Beiträge aufgrund einer Beschäftigung und Erziehung von 3 Kindern) sollte ein Rentenanspruch bereits ohne zusätzliche freiwillige Beiträge bestehen.
Zu der Problematik der Krankenversicherungsbeiträge sollten Sie sich Rat bei Ihrer Krankenkasse holen.
Aufgrund der Komplexität Ihrer Frage raten wir Ihnen, sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden. Dort erhalten Sie speziellere Auskünfte zu Ihrem Rentenanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung