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Lohnersatz treibt steuern hoch

von Schiko.27.12.2007 | 16:36
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8 Antworten

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Erfreulich dieser hinweis unter nachrichten. Zugleich unverständlich,dass die Elektronische Übertragung der auszahlenden stellen erst bis ende Februar eines Jahres an das Finanzamt zu erfolgen hat. Ich fürchte, schon für bereits am 2.1.eingereichte steuerunterlagen Können die bescheide erst anfang märz versandt werden. Dies ist scheinbar auch der Grund für die Neuregelung, die bisher geltende höchste frist von 2 jahren wird Verlängert . Gestatten sie aber auch gleich den hinweis, diese Handhabung gilt für die renten- Stellen etc. nicht. Bekanntlich meldet die Zentralstelle diese beträge an die einzelnen Landesfinanzämter weiter. Kann mir vorstellen, mancher leser ist sich nicht im klaren wie die Einbeziehung des Progressionsvorbehaltes zu verstehen ist. Deshalb-trotz zu erwartender querschüsse- Wieder ein rechenbeispiel. 30.020 zu versteuerndes einkommen und 5814 steuer-ledig und 19,37 % steuer. 05.580 lohnersatzleistung ---------- 35.600 und 7664 steuern, somit 21,53 % durchschnittssteuersatz. 30.020 Arbeitseinkommen und 21,53% Steuersatz ergeben 6.463,31 Steuer nicht nur 5.814 euro und 19,37 %. Das manche wörter groß erscheinen liegt am aushilfskellner"Notebook" Mit freundlichen Grüßen.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Charly,

wenn ich "Schiko." richtig verstanden habe, spricht er nicht von Rentenbeziehern und deren Steuersätzen.

Zu Ihrer Frage der Weitermeldung der gesetzlichen Renten:

Damit die von den Rentenversicherungsträgern übersandten Mitteilungen eindeutig zugeordnet werden können, wird eine Identifikationsnummer eingeführt. Der Termin zur Vergabe ist noch unklar (vermutlich in 2008). Vor diesem Termin ist nicht mit der Umsetzung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens an die Finanzbehörden zu rechnen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Schiko,

ich habe nur aus den Beiträgen von "Charly" und "Neumann" geschlossen, dass Sie, Schiko, von anderen Lohnersatzleistungen sprechen, die folgenden Beiträge sich aber offenbar auf Rentenleistungen beziehen. Kleines Mißverständnis!

Trotz allem, ein gutes gesundes neues Jahr! Bis 2008!

6 Antworten

Charlyam 27.12.2007 | 16:46
Hallo, melden denn die Rentenversicherungsträger schon? Soweit mir bekannt, fehlen hierzu immer noch die entsprechenden Steuernummern (nicht zu verwechseln mit der Steeurnummer beim Finanzamt) Gruß Charly
Neumannam 27.12.2007 | 18:10
Ihre frage bitte im falschen Forum, Herr Schiko... Neumann
Schiko.am 27.12.2007 | 20:54
Ihre frage im falschen forum? Sagen sie mir welche fragen ich eigentlich gestellt habe? Übrigends dies ist kein falsches forum, im gegenteil ein richtiges, wichtiges forum für sie und für mich! MfG.
Schiko.am 28.12.2007 | 13:16
Aber, aber Experte, wo sprach ich den von rentenbeziehern und deren Steuersätzen bei meinen Darlegungen? Das wort rente wurde nur erwähnt in zusammenhang mit der neuen Handhabung der Meldung An das örtliche Finanzamt von ausgezahlten lohnersatzleistungen anstelle von bisher an die leistungsempfänger gesandten Mitteilungen. Wollte darauf hinweisen, die rentenstellen etc. melden diese beträge aber nicht an das örtlich zuständige Finanzamt, vielmehr sind diese daten bei den länderfinanzämtern , wenn nötig, abrufbar. Habe zu erklären versucht wie sich lohnersatzleistungen durch höhere Steuersätze auf Arbeitseinkommen doch teilweise zu ungunsten des Steuerzahlers auswirken. Mit freundlichen Grüßen.
Charlyam 28.12.2007 | 18:05
Hallo Schiko, ich habe den Sinn ihres Beitrages sehr wohl verstanden. Aber: im dritten Absatz schreiben Sie: "Gestatten sie aber auch gleich den hinweis, diese Handhabung gilt für die renten- Stellen etc. nicht. Bekanntlich meldet die Zentralstelle diese beträge an die einzelnen Landesfinanzämter weiter." Dies ist so nicht richtig. Solange noch keine Identifikationsnummern vergeben worden sind (haben Sie schon eine?) erfolgt noch keine Meldung. Gruß Charly
Schiko.am 28.12.2007 | 22:41
Zunächst dem experten dank für die erläuterung. Zu ihnen" Charly" natürlich wenn technisch meldungen der ind......nummern noch nicht möglich sind erfolgten diese weder direkt an die zentralstelle, noch ans örtliche finanzamt. Hoffe sie verstehen soviel spass, wenn es heute nacht nicht schneit, ist wahrscheinlich morgen früh der boden nicht weiß. MfG. .
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