Erfreulich dieser hinweis unter nachrichten. Zugleich unverständlich,dass die
Elektronische Übertragung der auszahlenden stellen erst bis ende Februar eines
Jahres an das Finanzamt zu erfolgen hat.
Ich fürchte, schon für bereits am 2.1.eingereichte steuerunterlagen
Können die bescheide erst anfang märz versandt werden. Dies ist scheinbar auch der
Grund für die Neuregelung, die bisher geltende höchste frist von 2 jahren wird
Verlängert .
Gestatten sie aber auch gleich den hinweis, diese Handhabung gilt für die renten-
Stellen etc. nicht. Bekanntlich meldet die Zentralstelle diese beträge an die einzelnen
Landesfinanzämter weiter.
Kann mir vorstellen, mancher leser ist sich nicht im klaren wie die Einbeziehung des
Progressionsvorbehaltes zu verstehen ist. Deshalb-trotz zu erwartender querschüsse-
Wieder ein rechenbeispiel.
30.020 zu versteuerndes einkommen und 5814 steuer-ledig und 19,37 % steuer.
05.580 lohnersatzleistung
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35.600 und 7664 steuern, somit 21,53 % durchschnittssteuersatz.
30.020 Arbeitseinkommen und 21,53% Steuersatz ergeben 6.463,31
Steuer nicht nur 5.814 euro und 19,37 %.
Das manche wörter groß erscheinen liegt am aushilfskellner"Notebook"
Mit freundlichen Grüßen.