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Lohnersatzleistung

von Klaus10.05.2008 | 15:42
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe jetzt 4 Jahre ATZ hinter mit, davon 3 Jahre= Arbeitsphase und 1 Jahr Ruhephase. Nach ESt-Bescheid 2007 bekomme ich vom Finanzamt plötzlich eine Forderung von 877 EUR Nachzahlung. Es soll mit der Lohnersatzleistung § 32 b Absatz 1 Nr.1 EStG zusammenhängen. 8.057 EUR wurden in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt § 32b EStG) Warum habe ich die Jahre vorher nichts davon mitbekommen ? Weil ich noch andere Ausgaben wie Fahrkostenpauschale be- kommen habe ? Ist das denn richtig so ? Auf dem Lohnschein werden doch schon jede Menge Steuern abgezogen ?

6 Antworten

Schiko.am 10.05.2008 | 20:30
In der tat, durch hohe pendlerpauschalen, zusätzliche andere aufwendungen könnte es sein, dass ihnen der sogenannte progressionsvorbehalt durch altersteilzeit beträge gar nicht aufgefallen ist. Grundsätzlich aber gilt- dies ist aus der steuerkarte er- sichtlich, der verrechnete lohn für altersteilzeit wird in die steuerberechnung nicht einbezogen. Während ja für den steuerpflichtigen verdienst der steuersatz normal angerechnet wird, ist der verdienst für die alterszeit zunächst vollkommen steuerfrei. Ergeben sich aus dem steuerpflichtigen für die anfallende steuer meinetwegen 4,28 % steuer, durch die zurechnung des verdienstes zur altersteilzeit jedoch 5,80%, werden die 5,80% als steuer für den verdienst ohne alters- teilzeit als steuerbetrag verrechnet. Dies genau zu beleuchten ist nur bei nennung einzelner beträge möglich. Mit freundlichen Grüßen.
Klausam 11.05.2008 | 09:58
Hallo Schiko., erst einmal, nehme ich den Hut ab, daß Sie so schnell geantwortet haben und danke Ihnen recht herzlich. Ja, es wird wohl so richtig sein, aber man denkt daß man aufgeklärt ist und richtig sich entsprechend ein und fährt auch seine Ansprüche runter. Froh und verhältnismässig gesund, dass man es bis hier geschafft hat knallt einem da plötzlich ein finanzieller Knüppel aus heiterem Himmel zwischen die Beine. Diese, für mich hohe Summe muß man erst einmal außer der Reihe, ungeplant aufbringen. Das Finanzamt ist ja auch nicht zimperlich und gibt einen sehr kurzfristigen Termin an. Aber, was soll's, Ihre Aufklärung, denke ich, habe ich wohl einigermaßen begriffen und hat auch so manche Wutfalte wieder geglättet. Falls Sie das in diesen Tagen lesen, noch ein frohes Pfingstfest für Sie und Ihre Familie und Danke schön. Vielleicht habe ich mal wieder irgendwann ein Problem. Klaus
Fiskusam 11.05.2008 | 17:58
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wo kämen wir wohl hin, wenn sich jeder hinter der Ausrede verstecken könnte: "DAS habe ich nicht gewusst!"?
Klausam 11.05.2008 | 18:07
Danke schön, Frohe Pfingsten, sehr hilfreicher, superintelligenter Beitrag
Fiskusam 11.05.2008 | 18:27
Die Wahrheit wird nicht immer gerne gehört! Auch Ihnen frohe Pfingsten! (PS.: Ihr Finanzamt räumt Ihnen auf Antrag bestimmt ein längeres Zahlungsziel und eine Ratenzahlungsmöglichkeit ein. Da sitzen ja schließlich keine Unmenschen!)
Klausam 11.05.2008 | 18:41
Nun mal nicht so schnell, es geht bei mir nicht um Wahrheit oder Unwahrheit, ganz einfach ausgedrückt: "Ich habe keinerlei Ahnung!" von Steuerangelegenheiten. Darum versuche ich ja auch auf diesem Wege etwas Licht in diese Dunkelheit zu bekommen. Ich bin deshalb für jeden "gutgemeinten" Ratschlag und Hilfeleistung dankbar, um unnötige Fehler zu vermeiden, bzw. um hinter die Geheimnisse der sehr, sehr übersichtlichen Steuergesetze zu kommen. Freundliche Grüsse
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