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Experten-Antwort

Lohnfortzahlung

von Jochen13.10.2011 | 16:08
1402 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe Angst das ich Ärger bekomme. Also ich habe in meiner Freizeit meinem Nachbarn am Haus geholfen. Ich stürzte von Leiter, Krankenhaus, ca. 3 mon. warscheinlich krank. Muß mein Arbeitgeber mir 6 Wo. Lohnfortz. , oder wo bekomme ich jetzt mein Geld her. Der Nachbar hat keine Haftpflicht, darf das überhaupt sein? Danke für Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie arbeitsunfähig "geschrieben" werden, ist der Grund zweitrangig, der AG muss zunächst die LFZ leisten, danach die KK Krankengeld zahlen.

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3 Antworten

KSCam 13.10.2011 | 18:28
Mit dem Anliegen diese Forums hat die Frage mal wieder gar nichts zu tun! Die DRV kümmert es nicht ob ein Nachbar (oder sonst einer) eine Haftpflicht hat. Ob der Arbeitgeber LFZ leistet müssen Sie ihn schon selbst fragen (oder einen Anwalt der im Arbeitsrecht versiert ist). Aber kleiner Tipp am Rande: woher soll Ihr AG eigentlich wissen, dass Sie beim Nachbarn und nicht im eigenen Haus von der Leiter gefallen sind. Also Klappe halten und nachdenken, bevor man zu plappern beginnt....:)
Alltagsbegleiteram 13.10.2011 | 23:43
Ob Sie in Ihrer Freizeit von der Leiter fallen und sich verletzen, oder ob Sie sich in Ihrer Freizeit eine offene TBC einfangen ist rechtlich identisch. Sie sind AU, zuerst zahlt der Arbeitgeber, falls erforderlich dann die Krankenversicherung. Wenn Ihr Nachbar Ihnen Ihre Arbeit regulär bezahlt hat, hätten Sie natürlich darauf bestehen können, bei der Minijobzentrale angemeldet zu werden, damit wären Sie in der beruflichen Unfallversicherung versichert gewesen.
chrisam 15.10.2011 | 17:05
Unfälle im Bereich der Nachbarschaftshilfe sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Siehe auch: Urteil des BSG vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R. Im genannten Fall erlitt jemand bei einem Unglück während der Nachbarschaftshilfe schwerste Kopfverletzungen, die zu irreparablen Schäden führten. Sollten Sie regelmäßig bei Nachbarn und Bekannten im handwerklichen Bereich aushelfen oder auch eine gefährliche Sportart betreiben, so empfiehlt es sich eine zusätzliche private „Rund-um-die-Uhr-Unfallversicherung abzuschließen.
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