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Experten-Antwort

lohnt BAV, wenn Gehalt übe BMG steigt?

von Stephan J24.08.2013 | 12:46
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, mein Gehalt ist im Zuge eines Arbeitgeberwechsels über die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen und beeinflusst nicht mehr das SV-Einkommen, lohnt sich eine BAV jetzt noch? Schon bei Einsparung der SV+Lohnsteuer gibt es ja im Internet keine einheitliche Meinung über die BAV. Ich wäre über Ihre Meinungen und Erfahrungen sehr dankbar. MfG Stephan J

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage, ob es sich "lohnt" kann hier in diesem Forum leider nicht abschließend geklärt werden.

Dies hängt u.a. davon ab, wie sich Ihr Arbeitgeber an der betrieblichen Altersversorgung beteiligt.

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12 Antworten

Carolusam 25.08.2013 | 10:17
Als gesetzlich Krankenversicherter lohnt sich eine bAV nur dann, wenn der Arbeitgeber etwas dazu gibt, etwa 20 %. Mußt du alleine ansparen, ist es in den meisten Fällen so, daß das ein Verlustgeschäft wird. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen später in der Rente ca. 17,5 % Sozialversicherungs beiträge. Dazu kommt noch, daß du die Rente voll versteuern mußt (also nicht nur mit dem Ertragsanteil). Du kannst davon ausgehen, daß dann mindestens 40 % deiner Rente weg sind. Eine solche verheerende Belastung in der Rente treibt das Geschäft gewaltig ins Minus.
betroffeneram 25.08.2013 | 09:32
Nein, denn später wird bei der Auszahlung ( egal einmal oder monatlich) KV fällig, d.h. man zahlt dann noch einmal volle KV für diesen Gesamtbertrag ( verteilt auf 10 Jahre). Also: Sehr gut vorher / Heute überlegen!
Schwanfelderam 25.08.2013 | 10:28
Zitat von Stephan J anzeigenausblenden
Wenn sich deine bAV bisher gelohnt hat, wird sie sich jetzt auch gelohnt hat. Wichtig ist, daß dein bisheriger Vertrag mit dem bisherigen Garantiezins weiter gilt und man dir jetzt im Rahmen des Arbeitgeberwechsels nicht einen niedrigeren Garantiezins unterjubeln kann. Ferner, daß dein neuer Arbeitgeber ebenfalls mitfinanziert und was bei beisteuert. Die BMG beeinflußt zwar auch die Rentabilität, ist aber weniger von Bedeutung. Da fällt mir ein, laß das dir von deinem Versicherer ausrechnen, wie nach dem Arbeitgeberwechsel die Rentabilität aussieht. Da gibt es entsprechende EDV-Programme.
Carolusam 25.08.2013 | 10:32
Ach so und wenn du das sogenannte Entgeltumwandlungsverfahren machst, reduzierst du obendrein deine gesetzliche Rente, weil du Geld anstelle in die gesetzliche Rente in die bAV steckst.
Quentin S.am 25.08.2013 | 11:01
Was man nie machen sollte, ist nach einem Arbeitgeberwechsel eine bAV alleine bzw. privat besparen. Denn dann nimmt man bereits verbeitragtes Geld, auf das man später in der Rente nocheinmal Sozialversicherungsbeiträge (über 17 %) bezahlen muß. Da gibt es zwar Ausnahmen, aber es findet dann eine doppelte Verbeitragung statt. Also Vorsicht!
Babyboomeram 25.08.2013 | 11:04
Nicht nur die Rente wird reduziert. Auch das Krankengeld wird niedriger. Dazu kommt noch, daß du für die Rente, die die BAV mal generiert, den Arbeitgeber und den Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse zahlen mußt. Während du für die gesetzliche Rente, die du so aber reduzierst, nur den Arbeitnehmeranteil zahlen mußt. Alleine schon deshalb, kann sich eine BAV niemals rentieren.
Annaam 25.08.2013 | 11:12
Als gesetzlich Krankenversicherter lohnt sich eine bAV nur dann, wenn der Arbeitgeber etwas dazu gibt, etwa 20 %. Mußt du alleine ansparen, ist es in den meisten Fällen so, daß das ein Verlustgeschäft wird. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen später in der Rente ca. 17,5 % Sozialversicherungs beiträge. Dazu kommt noch, daß du die Rente voll versteuern mußt (also nicht nur mit dem Ertragsanteil). Du kannst davon ausgehen, daß dann mindestens 40 % deiner Rente weg sind. Eine solche verheerende Belastung in der Rente treibt das Geschäft gewaltig ins Minus.
Ach so und wenn du das sogenannte Entgeltumwandlungsverfahren machst, reduzierst du obendrein deine gesetzliche Rente, weil du Geld anstelle in die gesetzliche Rente in die bAV steckst.
Das Gehalt liegt über der BMG, was genau verstehst Du daran Nicht?
Annapolisam 25.08.2013 | 11:39
"Das Gehalt liegt über der BMG, was genau verstehst Du daran Nicht?" Anna ooooh Anna
Flohcircusam 25.08.2013 | 18:25
wenn dein Einkommen über die BMG steigt, bedeutet das zunächst nur, daß keine weitere Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Ansparphase eintritt. Allerdings dürfte deine Einkommenssteuerersparnis in der Ansparphase dann steigen, denn hier bei der Steuer gibt es keine Bemessungsgrenze. Insgesamt unter Berücksichtung von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen hast du dann während der Ansparphase eine Ersparnis. Ob sich deine bAV insgesamt rentiert, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel ob dein Arbeitgeber was dazu gibt, wieviel in der Rentenphase an Steuern und Sozialabgaben wieder abgehen, mit wieviel sich Versicherung und Vermittler bedienen und und.
Annaam 25.08.2013 | 17:38
Na dann mach doch mal den Erklärbär, wenn Er mit dem Geld das über der BMG liegt eine BAV aufbaut, wie da die Altersrente sinken soll.
Our thoughts are oneam 26.08.2013 | 00:27
Es ist dringend erforderlich, daß der Gesetzgeber die bAV und Riester wieder attraktiv macht. Ansonsten tickt da eine Zeitbombe......
Stephan Jam 26.08.2013 | 15:25
Hallo zusammen, ich habe bis jetzt 220€ in die Versicherung bezahlt (Start 01/2011) und soll nach 34 Jahre garantiert 115.000€ erhalten. Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass ich dafür mtl. auf 110€ netto verzichte, aber jetzt wohl ehr 175€. Ich habe versucht mir das mal für 2% Inflation durchzurechnen und kam für meinen Startwert von 110 Nettoverlust auf einen Barwert für den Einzahlbetrag, der sich in etwa mit dem abdiskontierten Garantiewert deckte, so dass ich für den Gewinn auf die Überschussbeteiligung angewiesen war. Jetzt mit 175€ Nettoeinzahlung bin ich auf eine ordenrtliche Überschussbeteiligung angewiesen. Ich denke daher, dass es sich nicht mehr für mich lohnt und ich lieber die Verluste aus der geringen Laufzeit mitnehmen sollte. Mein aktueller AG zahlt auch nur 20€ hinzu, da, dieser auch noch zusätzlich 2% des Bruttio in eine Pensionskasse einzahlt. MfG Stephan J
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