Hallo Claudia,
die Überlegung ist durchaus richtig, dass mit dem versicherungspflichtigen Minijob (egal mit welcher Entgelthöhe) die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine erneute EM-Rente sicher gestellt würden, aber auch z.B. bestimmte Wartezeiten, bei denen nur Beitragszeiten gelten (wie z.B. die 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte).
Allerdings muss man bei den Voraussetzungen für die EM-Rente dazu sagen, dass nicht mit jedem kurzfristigen Arbeitsversuch gleich die Voraussetzung der "3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren" verloren sind. Die 5-Jahresfrist verlängert sich nämlich um die Zeit des Bezugs der EM-Rente in die Vergangenheit, sodass für einen gewissen Zeitraum lang auch die vor der EM-Rente liegenden Pflichtbeiträge noch mit einbezogen werden können.
Da es sich hier also sowohl hinsichtlich der Beitragszeiten, als auch hinsichtlich des finanziellen "Nutzens" um eine sehr individuelle Angelegenheit handelt, bei der wir hier im Forum nicht alle Aspekte berücksichtigen können, kann ich eine persönliche Beratung sehr empfehlen.