Zitiert von: LS
Die Rendite für freiwillige Beiträge ist generell schlecht, Amortisation kaum unter 20 Jahre möglich.
.
Es spielt hier aber ein anderer Faktor eine große Rolle .
Nach jetziger Rechtslage reichen die 36 Monate Kindererziehungszeit (KEZ) nicht aus um einen Rentenanspruch überhaupt geltend machen zu können, 60 Monate werden benötigt.
.
Da die Kinder der Bekannten wohl alle vor 1992 geboren sein dürften und 36 Monate KEZ sich nur aus der Geburt von 3 Kindern ergeben, will ich in diesem Zusammenhang auf die vorgesehene Neuregelung aufmerksam machen, die Anhebung der Zeiten KEZ für vor 1992 geborene Kinder auf 2 Jahre pro Kind.
.
Damit wären dann ohne weitere finanzielle Auswirkungen die 60 Monate erfüllt.
.
Der Rentenanspruch würde (6*12) = 72 Monate * 0,0833 Entgeltpunkte = 5,9976 Entgeltpunkte betragen, woraus sich mit jetzigem Rentenwert (28,14€ West) eine Bruttorente in Höhe von 167,88 € ergibt.
.
Die Neuregelung soll ja schon ab Juli 2014 wirksam werden.
Nur mal so am Rande. Ein Auszug von einer Rede von Herrn
Dr. Rische:
"Ein zweiter Aspekt ist bei der „Mütterrente“ für die Rentenversi-cherungsträger besonders wichtig: die praktische Umsetzbarkeit der Regelung. Die höhere „Mütterrente“ soll, wie gesagt, auch denen zu Gute kommen, die bereits Rente beziehen. Dies hat zur Folge, dass sich durch die „Mütterrente“ bei mehr als 9 Mio. lau-fenden Renten eine neue Rentenhöhe ergibt. Bei einer solchen Fallzahl liegt es auf der Hand, dass die Regelung so ausgestaltet werden muss, dass sie verhältnismäßig einfach umzusetzen ist. Es wäre fatal, wenn die Rentenversicherung dazu verpflichtet würde, all diese Renten komplett neu zu berechnen. Denkbar wäre stattdessen eine Art „Zuschlag“ zur laufenden Rente. Ein solcher Zuschlag hat keine Auswirkungen auf die Rentenberechnung im Übrigen und lässt sich deshalb verwaltungsmäßig leichter – und damit auch viel kostengünstiger – umsetzen als eine komplette Neuberechnung der Renten."
Gigi