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Experten-Antwort

Lohnt es sich ?

von Unsicher10.01.2014 | 07:16
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6 Antworten

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Meine Bekannte hat als rentenrechtliche Zeiten nur 36 Monate Kindererziehung. Sie wird nun bald 65 und will die fehlenden Monate mit freiwilligen Beiträgen ergänzen. Sie kann ja nun zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag wählen und ist sich nicht sicher was sie machen soll. Was bringt es ihr ein mehr an Rente wenn sie pro Monat 100 bzw. 200 EURO zahlt ? Kann mir jemand hier einen Anhaltspunkt nennen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Es besteht die Möglichkeit die noch fehlenden freiwilligen Beiträge nachzuentrichten.

2. Ein Beitrag in Höhe von 100 Euro monatlich bewirkt eine Rentenerhöhung von von ca. 5 Euro monatlich. Durch eine Verdoppelung des monatlichen Beitrags in Höhe von 200 Euro wird auch der monatliche Rentenanspruch verdoppelt (hier: ca. 10 Euro monatlich).

3. Sie sollten Ihrer Bekannten mitteilen, dass Sie sich bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

oder soam 10.01.2014 | 11:18
Wenn die Dame nicht schon jetzt 'sterbenskrank' ist, dann macht die Einzahlung sicher Sinn - Mindestbeitrag (85,05 EUR/Monat, also insgesamt 2041,20 EUR) - wenn die 3 Kinder vor 1992 geboren wurden: Rente netto ca. 85 EUR/Monat, ab Juli 2014 VIELLEICHT netto ca. 160 EUR/Monat - bitte selbst ausrechnen, 'ob es sich lohnt'. Höhere Einzahlungen rentieren erst einiges später! (Lebenserwartung abschätzen!)
LSam 10.01.2014 | 13:00
Die Rendite für freiwillige Beiträge ist generell schlecht, Amortisation kaum unter 20 Jahre möglich. . Es spielt hier aber ein anderer Faktor eine große Rolle . Nach jetziger Rechtslage reichen die 36 Monate Kindererziehungszeit (KEZ) nicht aus um einen Rentenanspruch überhaupt geltend machen zu können, 60 Monate werden benötigt. . Da die Kinder der Bekannten wohl alle vor 1992 geboren sein dürften und 36 Monate KEZ sich nur aus der Geburt von 3 Kindern ergeben, will ich in diesem Zusammenhang auf die vorgesehene Neuregelung aufmerksam machen, die Anhebung der Zeiten KEZ für vor 1992 geborene Kinder auf 2 Jahre pro Kind. . Damit wären dann ohne weitere finanzielle Auswirkungen die 60 Monate erfüllt. . Der Rentenanspruch würde (6*12) = 72 Monate * 0,0833 Entgeltpunkte = 5,9976 Entgeltpunkte betragen, woraus sich mit jetzigem Rentenwert (28,14€ West) eine Bruttorente in Höhe von 167,88 € ergibt. . Die Neuregelung soll ja schon ab Juli 2014 wirksam werden.
KSCam 10.01.2014 | 13:40
Ob es aber für die Kinder durch das neue Gesetz wirklich ein zusätzliches Beitragsjahr gibt oder "nur einen zusätzlichen Entgeltpunkt, weiß halt keiner.....daher ist auch der Rat von LS nicht schlecht, aber vielleicht auch nicht zutreffend. :)
Gigiam 10.01.2014 | 14:13
Zitat von LS anzeigenausblenden
Nur mal so am Rande. Ein Auszug von einer Rede von Herrn Dr. Rische: "Ein zweiter Aspekt ist bei der „Mütterrente“ für die Rentenversi-cherungsträger besonders wichtig: die praktische Umsetzbarkeit der Regelung. Die höhere „Mütterrente“ soll, wie gesagt, auch denen zu Gute kommen, die bereits Rente beziehen. Dies hat zur Folge, dass sich durch die „Mütterrente“ bei mehr als 9 Mio. lau-fenden Renten eine neue Rentenhöhe ergibt. Bei einer solchen Fallzahl liegt es auf der Hand, dass die Regelung so ausgestaltet werden muss, dass sie verhältnismäßig einfach umzusetzen ist. Es wäre fatal, wenn die Rentenversicherung dazu verpflichtet würde, all diese Renten komplett neu zu berechnen. Denkbar wäre stattdessen eine Art „Zuschlag“ zur laufenden Rente. Ein solcher Zuschlag hat keine Auswirkungen auf die Rentenberechnung im Übrigen und lässt sich deshalb verwaltungsmäßig leichter – und damit auch viel kostengünstiger – umsetzen als eine komplette Neuberechnung der Renten." Gigi
W*lfgangam 10.01.2014 | 16:00
...Hartz4, Sozialamt/Grundsicherung, Wohngeld, Jugendhilfe, Pflegeleistungen, "GEZ", andere kommunale Leistungen, die "bedürftigkeitsabhängig" sind, ja selbst Witwenrenten zahlende RV-Träger ...alle freuen sich schon auf die erwarteten neuen Regelungen, um die eigenen Leistungen anzupassen/kürzen zu können ;-) Hat das bisher noch keiner im öffentlichen Raum registriert ? Aber auch so werden es noch Milliarden sein, die Zuungunsten künftiger Rentengenerationen eben einfach mal ins Nachwahljahr geblasen werden ... Gruß w.
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