Hallo Versichrungsvertreter,
der Kollege meinte wohl den sogenannten Hinzuverdienstdeckel:
Damit aufgrund von Rente und Hinzuverdienst kein höheres Einkommen als vor dem Rentenbezug erzielt wird, gibt es eine Höchstgrenze: den Hinzuverdienstdeckel. Für die
Berechnung Ihres Hinzuverdienstdeckels werden Ihre Einkommensverhältnisse in den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Beginn Ihrer ersten Altersrente betrachtet. Von diesen 15 Jahren ist das Kalenderjahr mit den meisten
Entgeltpunkten maßgebend. Wenn Ihre verminderte Monatsrente und ein Zwölftel des Hinzuverdienstes zusammen höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag vollständig von Ihrer Monatsrente abgezogen (siehe auch Beitrag von "chi").