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Experten-Antwort

Lohnt sich die Renteneinzahlung

von Nicole22.05.2019 | 11:22
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich arbeite als TZ-Kraft seit Ende der Elternzeit. Jetzt habe ich die Möglichkeit zusätzlich ca. 430 € mit einer "450,-" Stelle zu verdienen. Lohnt sich bei mir die RV Zahlung in der 2. Stelle überhaupt. Baue ich mit der Zahlung auch "Rentenzeiten" zusätzlich auf oder nur höhere Rente? Und um wieviel erhöht sich die Rente ca.? Danke für Antwort Gruß Nicole

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unter der Voraussetzung, dass mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, können für nach dem 31.12.1991 liegende Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten zusätzlich ermittelt oder gutgeschrieben werden (§ 70 Abs. 3a SGB VI).

Profitieren von dieser gesetzlichen Regelung können erziehende Elternteile, die zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kinder weniger als der Durchschnitt aller Rentenversicherten verdienen.

Unter Berücksichtigung dieses Aspektes sollten sie sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, ob die o.a. gesetzliche Regelung bei Ihnen zutrifft und inwieweit sich hierbei eine geringfügig versicherungspflichtige Beschäftigung auswirken würde.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Rente mit 70 - oder darf es ein wenig mehr seinam 22.05.2019 | 11:38
Sollten Sie kurz nicht weit vor Rentenbeginn stehen, könnten sich zusätzliche Zahlungen zur Vermeidung von Abschlägen durchaus lohnen. Das Geld wäre jedenfalls besser als auf einem evtl. bald negativ verzinsten Konto angelegt. Sollten Sie einem rentenfernen Jahrgang angehören, googeln Sie mal und geben das Stichwort "Rente mit 70" ein.
Rente mit 70 - oder darf es ein wenig mehr seinam 22.05.2019 | 11:44
Da sie ja bereits in ihrem Hauptjob versicherungspflichtig sind, gilt sinngemäss das gleiche wie in meinem Vorbeitrag. Bin nicht sicher ob Onkel Heil's Grundrentenkonzept verwirklicht wird. Volle Beitragszahlung bei zusätzlichem Minijob nur bei rentennahem Jahrgang empfehlenswert.
Rente mit 70 - oder darf es ein wenig mehr seinam 22.05.2019 | 11:57
Baue ich mit der Zahlung auch "Rentenzeiten" zusätzlich auf oder nur höhere Rente? Und um wieviel erhöht sich die Rente ca.? Danke für Antwort Wenn sie bereits in der ersten Beschäftigung voll versicherungspflichtig sind, kommen durch Aufnahme eine Minijobs zeitmässig keine weiteren Versicherungszeiten hinzu. Das Jahr hat nur 12 Monate.
Klugpuperam 22.05.2019 | 11:53
Die zusätzliche Rentensteigerung aus dem Eigenanteil zum Rentenversicherungsbeitrag im Minijob ist nicht das Argument für die Zahlung des Eigenanteils. Es geht darum, sich für "schmales Geld" das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung zu sichern. Dieser Punkt ist durch die Erstbeschäftigung bereits erledigt. Wenn Sie sagen, die Hauptbeschäftigung ist sicher, dann können Sie das Risiko eingehen und die Versicherungspflicht im Minijob "abwählen", denn ein Zurück gibt es in dem Minijob nicht mehr. Andererseits reden wir über ca. 16 Euro im Monat. Daher ist es eine Frage der Verschmerzbarkeit.
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