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Experten-Antwort

Lohnt sich ein Rentensplitting?

von Witwe27.08.2016 | 12:21
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5 Antworten

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Mein Ehemann ist in der letzten Woche mit 40. Jahren verstorben. Ich bin jetzt Witwe und habe 4 Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren und muss für uns alle die Rente beantragen. Nun wurde mir erzählt es gibt für mich die Möglichkeit eines sogenannten Rentensplittings und ich würde dann anstatt der Witwenrente eine Erziehungsrente bekommen. Was ist denn wohl für mich günstiger - Witwen-und Halbwaisenrente oder Erziehungs-und Halbwaisenrente ? Kann mir jemand dazu genaueres sagen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Thema ist sehr komplex, und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wichtig ist, dass Sie ein Jahr Zeit haben, sich für ein Rentensplitting zu entscheiden. Entsprechend können Sie nicht viel falsch machen, wenn Sie zunächst ganz normal die Witwenrente beantragen.

Ob Sie sich dann innerhalb eines Jahres, dann doch noch für ein Rentensplitting entscheiden, wird im Wesentlichen von folgenden Fragen abhängen:

- Welcher Anspruch auf Erziehungsrente würde bestehen (Höhe/Dauer)?

- Welches Einkommen werden Sie zukünftig haben?

- Kommt eine Wiederheirat in Betracht?

Sie sollten einen (langen) Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dort wird man mit Ihnen das Thema erörtern und Ihnen aufzeigen können, wie sich die oben aufgezählten Punkte auf Ihre Ansprüche auswirken werden, so dass Sie sich für die "beste" Option entscheiden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 27.08.2016 | 13:08
Pauschal im Forum ist das nur schwer zu beurteilen. Es gibt aber Fälle in denen Rentensplittig und Erziehungsrente unterm Strich vorteilhafter sind als eine Witwenrente. Da hilft eigentlich nur eines: sich das ausrechnen zu lassen (wie hoch die Erziehungsrente wäre) und dann die Vor- und Nachteile abwägen und entscheiden. Beantragen Sie als erstes schriftlich die Splittingauskunft! Wenn Sie die Zahlen haben, lassen Sie sich einen Beratungstermin geben (sollte dann mindestens ein Stundentermin sein, weil es recht kompliziert ist). eine Rolle spielen hierbei die Versicherungszeiten von Ihnen und die des Verstorbenen, das Alter der Kinder (das 4 Jährige erziehen Sie noch mindestens 14 Jahre), die Frage ob die Witwenrente wegen Einkünften gekürzt wird, usw........
W*lfgangam 27.08.2016 | 19:30
Hallo Witwe, ergänzend zum Beitrag von KSC: Sie haben 1 Jahr Zeit, sich für das Rentensplitting zu entscheiden. Sie sollten sich trotzdem umgehend beraten lassen/Probeberechnungen einholen, ob es nicht sofort Sinn, das Splitting durchzuführen, oder das Jahr abzuwarten, dann kurz vorher das Splitting durchzuführen, oder alles wie gehabt zu lassen. Interessant könnte die Erziehungsrente (auch) werden, wenn Sie wieder heiraten sollten (sorry, wenn das jetzt makaber klingt) und aus dieser Ehe wieder ein Kind unter 18 erziehen, die Erziehungsrente läuft weiter. Allerdings wird auch hier, wie bei der Witwenrente, eigenes Einkommen nach einer Freibetragsgrenze teilweise angerechnet. Und ja, es ist kompliziert, kann man hier nicht mal eben mit 2-3 Sätzen individuell pro/kontra ausführen. Gruß w.
W*lfgangam 28.08.2016 | 18:19
*grrr ...ja natürlich Romo. Der Gedanke war wieder schneller als der richtige Text dazu ;-) Nicht ein Kind aus einer neuen Ehe, sondern ein (weiteres) eigenes Kind mit neuem Lebenspartner - ohne Heirat. Gruß w. (Dank Ihnen für die Korrektur!)
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