Das Thema ist sehr komplex, und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Wichtig ist, dass Sie ein Jahr Zeit haben, sich für ein Rentensplitting zu entscheiden. Entsprechend können Sie nicht viel falsch machen, wenn Sie zunächst ganz normal die Witwenrente beantragen.
Ob Sie sich dann innerhalb eines Jahres, dann doch noch für ein Rentensplitting entscheiden, wird im Wesentlichen von folgenden Fragen abhängen:
- Welcher Anspruch auf Erziehungsrente würde bestehen (Höhe/Dauer)?
- Welches Einkommen werden Sie zukünftig haben?
- Kommt eine Wiederheirat in Betracht?
Sie sollten einen (langen) Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dort wird man mit Ihnen das Thema erörtern und Ihnen aufzeigen können, wie sich die oben aufgezählten Punkte auf Ihre Ansprüche auswirken werden, so dass Sie sich für die "beste" Option entscheiden können.