Hallo Gutmensch,
die vorherigen Antworten haben es schon auf den Punkt gebracht. Die Abschläge, die aus der Rente wegen Erwerbminderung in die Altersrente übernehmen, können Sie nicht durch Zahlung freiwilliger Beiträge ausgleichen.
Normale freiwillige Beiträge können Sie zwar während des Bezugs der Rente wegen Erwerbsminderung zahlen, allerdings wirken diese sich neben der Zurechnungszeit regelmäßig nur rentensteigernd aus, soweit sie den Wert für die Zurechnungszeit (die später in der Altersrente zur Anrechnungszeit wird) übersteigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung