Lohnt sich freiwillige Einzahlung auch 7 Jahre vor der Rente?

von
Jens W.

Hallo,
ich bin seit 2014 Freiberufler und mein Renteneintrittsalter beginnt 05.2021. Ich habe bereits ca. 32 Jahre in die GRV als Angestellter eingezahlt.
Ist es rentabel für / Jahre freiwillig einzuzahlen?
Wenn ich monatlich über 1000€ einzahle und nur 56€jährliche Rentensteigerung habe, müste ich weite über 100 Jahre werden,damit es rentabel wäre?
vielen Dank im Voraus
Freundliche Grüße
Jens W.

von
W*lfgang

Hallo Jens W.

JA:
- wenn Sie noch keine 35 Versicherungsjahre haben (Altersrente ab 63 - bei Schwerbehinderung auch früher - jeweils mit Abschlägen bei Einstellung der selbständigen Tätigkeit bzw. Einkommensreduzierung auf max. 5400/Jahr - ),
- wenn Sie den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten wollen,
- wenn Sie Witwen- und Waisenrentenansprüche erhöhen wollen,
- wenn Ihnen ihr Steuerberater dazu rät, um Ihre Steuerlast zu mindern

In allen Fällen reicht der Mindestbeitrag, zz. 84,15 EUR mtl.

Wegen der reinen 'Rendite' lohnen sich freiwillige Beiträge nicht wirklich. Hohe/Höchstbeiträge können ggf. den Gesamtleistungswert (Durchschnittswert aller Zeiten) erhöhen, wenn der Gesamtleistungswert eine Rolle spielt und so mittelbar/zusätzlich Verbesserungen bringen (Probeberechnungen anfordern mit verschiedenen Szenarien – Mindest/Höchstbeitrag, unterschiedlichen Rentenbeginnen/63/Regelaltersgrenze).

100 müssen Sie nicht werden, um die eingezahlten Beiträge zurückzubekommen, aber 20/25/vielleicht auch real 30 Jahre werden es sein, ehe das Kapital wieder bei Ihnen ist.

TIPP: Beraten lassen, umgehend Termin vereinbaren - bei Anruf bis 31.03. können noch Beiträge in 2014 nachträglich platziert werden, wenn es denn erforderlich ist.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Jens W.,

bitte setzen Sie sich umgehend mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung und lassen sich in Ihrem individuellen Einzelfall beraten, welche Auswirkungen eine freiwillige Beitragszahlung hat.
Wie W*lfgang bereits geschrieben hat, sollte die telefonische Terminvereinbarung noch in diesem Monat erfolgen, um die Frist für die Beitragszahlung für das Jahr 2014 zu wahren.

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