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Lohnunterlagen der HO-Flöha

von J. Sigl04.07.2011 | 12:28
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Hallo, meine Mutter bezieht seit Jahren Rente, allerdings sehr wenig, nur etwas über 600 Euro und dies obwohl Sie ein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat. Sie war als Kommisionshändlerin für die HO-Flöha tätig. Verdient hat Sie sehr ordentlich und dafür auch die entsprechenden Abgaben entrichtet nur in Ihr "Grünes Buch" wurde nie mehr als 7200 Mark eingetragen. Meine Recherche nach Lohnunterlagen ist bisher ins Leere gelaufen. Kann mir hier eventuell einer helfen und mir sagen wo ich noch nach Unterlegen suchen könnte. VG Jens Sigl

5 Antworten

hegehosaam 04.07.2011 | 14:14
Hallo, versuchen Sie's mal bei der Rhenus Office Systems GmbH Märkische Allee 1-11 14979 Großbeeren Das Ganze lohnt sich allerdings ohnehin nur für Zeiträume vor dem 1. März 1971 (Einführung der FZR). Denn nach Ihren Schilderungen ist Ihre Mutter seinerzeit nicht der FZR beigetreten. Sogenannte "Überentgelte" können aber nur für die Zeit vor Einführung der FZR anerkannt werden. Nach Einführung der FZR werden nur noch die tatsächlich sozialversicherten Entgelte bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
hegehosaam 04.07.2011 | 14:22
Keine Ahnung, woher der Smiley kommt, aber die Info des Bundesarchivs ist jedenfalls von 2008.
hegehosaam 04.07.2011 | 14:19
Laut einer Information des Bundesarchivs (allerdings schon von 2008) könnten Unterlagen auch noch verwahrt werden bei der Kaiser Tengelmann AG Postfach 10 06 55 41706 Viersen viel Glück
Batrixam 04.07.2011 | 17:07
Wenn im grünen Buch nur 7200 Mark eingetragen worden sind, dann sind auch nur hierfür die Rentenbeiträge gezahlt worden, denn 600 Mark mtl. bzw. 7200 Mark / Jahr war in der ehemaligen DDR die Beitragsbemessungsgrenze. Das Forschen nach Lohnunterlagen (für Nachweise über die 7200 Mark hinaus) macht nur Sinn für Zeiten bis Februar 1971, da für diese Zeiten bei Nachweis der tatsächlichen Verdienste diese auch ohne damalige Beitragszahlung angerechnet werden können (sog. Überentgelte) - begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze der alten Bundesländer (da es noch keine Möglichkeit gab, Verdienste über 600 Mark mtl. zu verbeitragen). Für Zeiten ab März 1971 gab es die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (siehe hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Ihre Mutter hätte also die Möglichkeit gehabt, Rentenbeiträge für Verdienste über 7200 Mark / Jahr einzuzahlen. Hat sie damals diese Möglichkeit nicht genutzt: Pech gehabt. Anrechnung von Überentgelten sind für die Zeit ab März 1971 nicht möglich.
J. Siglam 04.07.2011 | 16:13
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
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