Hallo Barbara,
dankenswerterweise hat Wissender die Beantwortung übernommen.
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Hallo Barbara,
dankenswerterweise hat Wissender die Beantwortung übernommen.
Hallo K. Müller,
wie "Ossi" bereits dargestellt hat, wurden die Unterlagen zu den Jahresendprämien eher selten bei den Lohnunterlagen archiviert - zumal für diese auch wesentlich kürzere Aufbewahrungsfristen galten.
Soweit Ihr Betrieb (bzw. dessen Rechtsnachfolger) keine Unterlagen mehr hat, sollte dieser eigentlich auch wissen, ob und ggf. wo diese Unterlagen archiviert wurden. Grundsätzlich können Sie es auch unter folgender Adresse versuchen:
Rhenus Office Systems GmbH
Märkische Allee 1 - 11
14979 Großbeeren
Die Chancen auf positive Ergebnisse würde ich aber nicht überbewerten...
Im Übrigen möchte ich auch auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 11.09.2007 verweisen.
Hallo Peter,
wie "Ossi" bereits dargestellt hat, wurden die Unterlagen zu den Jahresendprämien eher selten bei den Lohnunterlagen archiviert - zumal für diese auch wesentlich kürzere Aufbewahrungsfristen galten.
Soweit Ihr Betrieb (bzw. dessen Rechtsnachfolger) nicht mehr existiert oder keine Unterlagen mehr hat, können Sie es auch unter folgender Adresse versuchen:
Rhenus Office Systems GmbH
Märkische Allee 1 - 11
14979 Großbeeren
Die Auskünfte von diesem Lohnarchiv sind aber kostenpflichtig. Und die Chancen auf positive Ergebnisse würde ich nicht überbewerten... (siehe Eingangsbemerkung)
Um zu vermeiden, dass Sie sich unnötig Kosten und Mühen machen, würde ich Ihnen daher im Vorfeld eine Beratung in einem Auskunfts- und Beratungsdienst eines Rentenversicherungsträgers empfehlen. Hier kann man bereits vorab klären, ob Sie überhaupt unter die Regelung des Urteils fallen und ob Sie nicht bereits ohnehin die Beitragsbemessungsgrenze der einzelnen Kalenderjahre erreichen und eine zusätzliche Berücksichtigung einer Jahresendprämie damit keine Auswirkungen mehr auf die Rentenhöhe hätte.
Nein. Diesen Antrag können Sie derzeit (nur) formlos stellen.
Hallo, Renata,
wenn Sie selbst nicht im Besitz entsprechender Nachweise sind, können Sie sich nur an die Stelle wenden, die die Lohnunterlagen Ihres Betriebs aufbewahrt. Wenn Ihr ehemaliger Betrieb (bzw. der Rechtsnachfolger) noch existiert, sollten Sie sich daher direkt an diesen wenden. Existiert der Betrieb nicht mehr, können Sie es bei folgender Stelle versuchen: Rhenus-Office Systems GmbH, Märkische Allee 1 - 11, 14979 Großbeeren. Da die Unterlagen zur Auszahlung der Jahresendprämien jedoch häufig nicht mit den Lohnunterlagen geführt wurden und für diese Unterlagen auch kürzere Aufbewahrungsfristen galten, ist nicht sicher, ob entsprechende Nachweise überhaupt noch vorhanden sind. Versuchen sollte man es aber sicher trotzdem. Allerdings sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Anforderungen bei der Rhenus-Office Systems GmbH kostenpflichtig sein können.
Tip:
Bevor Sie sich die Mühe machen, nach Unterlagen für die Jahresendprämie zu recherchieren, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie in den betreffenden Jahren mit Zusatzversorgung nicht ohnehin schon die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erreicht haben (ersichtlich im Versicherungsverlauf des Rentenbescheids oder im Überführungsbescheid des Versorgungsträgers - im Zweifel können Sie auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers nachfragen). Sollte Ihr Entgelt diese Grenze in den einzelnen Jahren bereits überschritten haben, wäre der Aufwand für die Recherche letztlich leider umsonst, da oberhalb dieser Grenze keine Beträge in der Rentenberechnung berücksichtigt werden können.
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