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Experten-Antwort

Lohnzuschlag wegen Invalidität DDR

von Wind31.08.2010 | 17:36
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Krankheitsbedingt konnte ich zu DDR-Zeiten nicht voll arbeiten. Zu meinem Lohn bekam ich einen Zuschlag. Wie wirkt sich das auf meine Altersrente aus? Wird die Rente nur auf Grundlage des geringen Verdienstes berechnet oder erhöht dieser Zuschlag auch meine Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Beitrittsgebiet wurde im Krankheitsfall vom Arbeitgeber/Betrieb die Differenz zwischen dem Krankengeld der Sozialversicherung und 90 % des Nettoverdienstes als "Lohnausgleich" gezahlt. Diese "Lohnausgleichszahlungen" waren nicht beitragspflichtig.

Sofern es sich bei dem "Zuschlag zu Ihrem Lohn" um einen Lohnausgleich gehandelt hat, war dieser nicht beitragspflichtig und kann daher auch nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Eventuell können aber Anrechnungszeiten wegen Krankheit bzw. Arbeitsausfalltage zusätzlich zu Ihrem Verdienst angerechnet werden. Wir empfehlen Ihnen daher einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen.

Sollten Sie diesbezüglich noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie sich direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort zu wenden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter Beratungsstellen auf www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Haseam 01.09.2010 | 09:51
Steuerfreie und somit nicht rentenversicherungspflichtige Lohnzuschläge werden für die Rentenberechnung nicht berücksichtigt.
RFnam 01.09.2010 | 11:57
Ich kenne keinen Zuschlag, der zu einer Teilzeitbeschäftigung gezahlt wurde. Der vom Experten erläuterte Lohnausgleich wurde nur bei einer Arbeitsunfähigkeit zu dem Krankengeld gezahlt. 1957/58 gab es auch einen Zuschlag wegen dem Wegfall der Lebensmittelkarten, der dürfte hier aber nicht gemeint sein. Vorstellen kann ich mir nur eine für bestimmte Berufsgruppe wie Lehrer oder Bühnentänzer eingerichtete Berufsunfähigkeitsrente. ------------------------------------------------- Wenn Sie Ihren Zuschlag mit der offiziellen Bezeichnung angeben, die Stelle oder Einrichtung, die über diesen Zuschlag entschieden hat, die auszahlende Stelle, dann könnte Ihnen hier weitergeholfen werden.
..-..am 01.09.2010 | 13:16
Wenn der Lohnzuschlag in den im Ausweis für Sozialversicherung (SV Buch) ausgewiesenen Beträgen enthalten ist, wird er mit Sicherheit auch für die Rente anerkannt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie die Beitragspflicht dieser Zuschläge nachweisen müssen.
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