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Experten-Antwort

LTA

von Anonym22.11.2014 | 16:40
1126 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte um Antwort auf diese (einfache) Frage: Es wurden Leistungen zur Teilhabe, in diesem Fall eine BFW-Umschulung, genehmigt. Meine EM-Rente würde normalerweise erst in einigen Monaten enden (befristet). In diesem Zeitraum beginnt allerdings die LTA-Maßnahme (Vorfeldmaßnahme bzw. Qualifizierung). Nun meine (eindeutige)Frage: Läuft die Rentenzahlung weiter (für wie lange?) oder bin ich ab dem ersten Tag der Vorfeldmaßnahme durch das Übergangsgeld abgesichert? Anmerkung: ich lenne dieses "Forum" mit seinen "Nutzern" inzwischen ganz gut. Also bitte keine Irreführung durch die altbekannten "Forenmitglieder" (GroKo, ???, usw.), sondern lediglich eine Antwort auch diese sehr einfache, eindeutige Frage. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anonym,

diese Frage lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Zwar wird „normaler Weise“ die Erwerbsminderungsrente nach § 52 SGB IX auf das gleichzeitig erzielte Übergangsgeld angerechnet - aber auch hier gibt es Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten (siehe z. B. auch Rechtliche Arbeitsanweisung der Regionalträger der DRV: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_52R5.1). Für eine individuelle Prüfung in Ihrem Einzelfall sollten Sie sich daher direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 22.11.2014 | 16:52
Rufen Sie doch in dieser "sehr eindeutigen, einfachen Angelegenheit" gleich am Montagmorgen die Sachbearbeitung der DRV an. Dann haben Sie sofort Gewissheit - falls alles so einfach ist wie Sie denken. Wenn es der Kollege nicht sofort am Telefon beantworten kann / will, bittes Sie ihn um schriftliche Entscheidung.
Anonymam 22.11.2014 | 18:47
Sie schrieben: ,,Wenn es der Kollege nicht sofort am Telefon beantworten kann / will, bittes Sie ihn um schriftliche Entscheidung." Soll das bedeuten, dass der / die Sachbearbeiter/in dieser Sache entscheiden kann, ob die EM-Rente weitergezahlt oder Übergangsgeld gewährt wird? Ich hoffe nicht. Naheliegender ist es doch, dass es eine eindeutige rechtliche Regelung diesbezüglich gibt.
GroKoam 23.11.2014 | 11:03
Wochenendtroll?
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