Hallo torres,
wie Ihnen bereits bewusst müssen Sie den späteren Beginn der Maßnahme mit Ihrem Rehabilitationsträger (DRV) abklären. Hierbei kann Ihnen nur empfohlen werden Ihre Gründe offen darzulegen. Für berechtigte persönliche Gründe hat Ihr Rentenversicherungsträger sicherlich Verständnis.
Falls Sie eine Entgeltersatzleistung erhalten (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Krankengeld) informieren Sie bitte auch den Träger der Entgeltersatzleistung über die Verschiebung des Beginns der LTA-Leistung.
Des Weiteren sollten Sie auch mit dem BFW abklären, ob die Ihnen bewilligte Maßnahme überhaupt um drei Monate verschoben werden kann. Denn in der Regel gibt es feste Termine für den Beginn der Maßnahmen.