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LTA

von torres30.06.2008 | 10:07
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Habe die Bewilligung für eine LTA ( 1 Jahr ) zum Oktober 08 erhaltem. Der Prozess bis zu dieser Bewilligung ging sehr lange - und ich bin natürlich sehr froh, dass es jetzt geklappt hat. Nun meine Frage ( und mir ist klar, dass ich das letztendlich mit der DRV ansprechen und regeln muss ): Auf Grund dringender persönlicher Umstände, die ich auch der DRV nicht mitteilen möchte, will ich den bewilligten Termin ( in einem BfW ) um drei Monate verschieben. Ist dies grundsätzlich möglich ( natürlich mit Einwilligung des BfW ), inwieweit bin ich da vom Ermessen eines DRV-Sachbearbeiters abhängig? Bin wegen des oben erwähnten Verlaufs bis zur Bewilligung ein wenig " gebranntes Kind " - und möchte einfach informiert sein, bevor ich handle.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo torres,

wie Ihnen bereits bewusst müssen Sie den späteren Beginn der Maßnahme mit Ihrem Rehabilitationsträger (DRV) abklären. Hierbei kann Ihnen nur empfohlen werden Ihre Gründe offen darzulegen. Für berechtigte persönliche Gründe hat Ihr Rentenversicherungsträger sicherlich Verständnis.

Falls Sie eine Entgeltersatzleistung erhalten (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Krankengeld) informieren Sie bitte auch den Träger der Entgeltersatzleistung über die Verschiebung des Beginns der LTA-Leistung.

Des Weiteren sollten Sie auch mit dem BFW abklären, ob die Ihnen bewilligte Maßnahme überhaupt um drei Monate verschoben werden kann. Denn in der Regel gibt es feste Termine für den Beginn der Maßnahmen.

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