LTA

von
Tim N.

Guten Tag,

nachdem mir in diesem Forum bereits beim Thema Übergangsgeld geholfen wurde, interessiert mich noch etwas:

In meinem LTA Antrag wurde von mir eine private Bildungseinrichtung genannt, in der ich gerne die LTA absolvieren möchte (Erstausbildung). Was passiert nun, wenn die DRV das ablehnt und mich beispielsweise in eine RPK bringen möchte? Gibt es dagegen Rechtsmittel? Mit welchem Widerstand muss ich rechnen? Hintergrund meiner Recherche ist eine Aussage eines DRV Mitarbeiters, dass die DRV die Maßnahme festlegt. Ich möchte halt nicht in eine Einrichtung, in der hauptsächlich Menschen sind, denen es viel schlechter geht als mir. Übrigens kann ich mir auch eine Erstausbildung in einem Berufsförderungswerk vorstellen (s.o.).

Muss ich mir Sorgen machen? Und vor allem:

Wie lange wird das alles dauern, wenn Hindernisse wie oben beschrieben auftreten?

von
KSC

Spekulationen darüber, was alles passieren könnte helfen nicht weiter.

Warten Sie in Ruhe die Entscheidung über Ihren Antrag ab.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht zum Widerspruch, der entsprechend begründet sein sollte (von Ihnen, Ihren Ärzten, je nachdem).

von
=//=

Zur RPK möchte ich folgendes sagen:

In der RPK-Empfehlungsvereinbarung wird die Zusammenarbeit der Krankenversicherungs- und der Rentenversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in Reha-Einrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen geregelt.

Wie kommen Sie darauf, dass Sie zu diesem Personenkreis gehören?

Sollte es tatsächlich so sein (von einem Facharzt, einem Psych. Krankenhaus oder einer psych. Abteilung eines Allgemeinkrankenhauses empfohlen) und die Notwendigkeit der Durchführung einer RPK bestehen, sollten Sie diese Maßnahme zunächst durchführen. Es wird Ihnen die Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ernorm erleichtern.

Je nachdem, wie alt Sie sind, wird vielleicht gar keine Erstausbildung bewilligt?

Gegen einen Bescheid, der Ihnen nicht gefällt, können Sie dann natürlich Widerspruch einlegen. Sie sollten dies dann aber unbedingt mit den behandelnden Ärzten besprechen, denn nicht umsonst wurde wohl eine RPK empfohlen.

von
Tim N.

Vielen Dank für die Antwort. Womöglich war das nur ein Missverständnis - dazu muss ich aber gleich sagen, dass es oftmals zu Missverständnissen kommt, da ich schon des öfteren Fehlinformationen von der DRV bekommen habe.

Falls ich mich aber nicht verhört habe: über den Ablauf und so weiter würde ich mich sofort in der RPK Einrichtunh informieren. Aber um an den vorigen Foreneintrag von mir anzuknüpfen:

Wie viel Geld bekomme ich während einer RPK? Übergangsgeld oder nur ein ,, Taschengeld"?

Zur Info: ich bin unter 30.

von
KSC

Wie oft wollen Sie den noch nach der Höhe des ÜG fragen?
Am Sa, den 22.02, jetzt heute erneut, wann kommt Ihre nächste Frage?

Sie haben doch die Antwort bekommen, dass Sie sich wegen der Höhe des ÜG direkt an den Rehaberater oder die Sachbearbeitung Ihres RV Trägers richten sollen.

Vielleicht resultieren die "Missverständnisse" von denen Sie schreiben daher, dass Sie Gott und die Welt fragen, nur nicht bei der direkt zuständigen Stelle?

von
Tim N.

2 mal noch?

von
GroKo

Zitiert von: Tim N.

2 mal noch?


Geh arbeiten und gut iss

von
Tim N.

Entschuldigen Sie bitte meinen vorigen, unqualifizierten, Kommentar. Ich nehme Rat an und setze mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit meinem Reha-Berater zusammen. Freundliche Grüße, Tim.

PS. @GroKo: Ich würde Ihren Rat ja gerne befolgen...

von
Tim N.

Entschuldigen Sie bitte meinen vorigen, unqualifizierten, Kommentar. Ich nehme Rat an und setze mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit meinem Reha-Berater zusammen. Freundliche Grüße, Tim.

PS. @GroKo: Ich würde Ihren Rat ja gerne befolgen...

von
Tim N.

...aber dazu sollten erstmal die Voraussetzungen erfüllt sein!

Experten-Antwort

Hallo Tim N.,

wir verweisen auf die Einlassungen von "=//=" sowie KSC und schließen uns den Ausführungen an.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Reha-Bereich Ihres Rentenversicherungsträgers, wie Sie in Ihren späteren Einträgen bereits angekündigt haben, auf.

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