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Experten-Antwort

LTA

von Engländer-75 23.07.2021 | 15:39
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo hätte eine frage,habe bei sozialgericht die klage verloren auf em rente nun hatte die drv mir eine freiwillige integrationsmassnahme in aussicht gestellt ich beziehe noch im miment sozialhilfe und kann 6 std mehr arbeiten einen antrag auf alg2 wurde gesellt ist noch in bearbeitung habe gestern die unterlagen der drv erhalten wo drin stehr freiwillige massnahme muss geprūft werden möchte dieses ablehnen nun meine frage muss ich den brief dem Jobcenter melden das ich es nicht machen möchte melden oder brauch ich es nicht weil es freiwillig ist bitte um hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2021 | 10:41

Es ist nicht ganz klar, ob die Integrationsmaßnahme "in Aussicht gestellt" gestellt ist bzw. noch "geprüft werden muss" oder ob Sie nur noch zustimmen müssen und dann die Integrationsmaßnahme bewilligt wird.

Offensichtlich sieht der Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Bedarf. Auch das Jobcenter wird ein Interesse daran haben, Sie beruflich wieder einzugliedern.

Sie sollten daher das Jobcenter informieren und begründen, warum Sie das Angebot nicht wahrnehmen können / wollen.

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