Ich bin selbst. Schreinerin, seit 12 Jahren habe ich keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung g ezahlt, allerdings hatte ich zuvor 25 Jahre bereits Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, in der gesetzlichen KV bin ich nach wie vor, seit ca. 1 Jahr bin ich im KG-Bezug, da ich aufgrund orthopädischer Erkrankungen die bisherige Tätigkeit nicht ausführen kann, bitte teilen Sie mir mit, ob ich über den RV-Träger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten kann, da ich ja im Vorfeld über 15 Jahre Beiträge geleistet habe. Für eine kurze Rückantwort wäre ich dankbar, da meine Ärzte der Meinung sind, dass ich wahrscheinlich meine selbst. Tätigkeit als Schreinerin nicht mehr ausführen kann. Für eure Mühe im Voraus Danke. MFG Borsatzky
15.09.2016, 20:16
von
Borsatzky Brigitte
15.09.2016, 20:23
von
W*lfgang
Hallo Borsatzky Brigitte,
für Reha-Maßnahmen der DRV reicht bereits die allgemeine Wartezeit von 15 Jahren, egal, wann diese Beitragszeiten mal entstanden sind.
Gruß
w.
PS: Warten Sie bei künftigen Nachrichten hier bitte 5 Sec., bis der Server Ihre Absendung verarbeitet hat, sonst senden Sie dieselbe Nachricht bis zum Morgengrauen wiederholt ;-) Ja, sie kommt bereits beim ersten Absenden an, aber mit Zeitverzögerung ...
15.09.2016, 21:13
von
Borsatzky Brigitte
DANKE!
16.09.2016, 08:51
von
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