Am 22.11. stellte ich folgenden Sachverhalt in das Forum (eine Experten-Antwort liegt vor).:
LTASehr geehrte Damen und Herren,
bitte um Antwort auf diese (einfache) Frage:
Es wurden Leistungen zur Teilhabe, in diesem Fall eine BFW-Umschulung, genehmigt. Meine EM-Rente würde normalerweise erst in einigen Monaten enden (befristet). In diesem Zeitraum beginnt allerdings die LTA-Maßnahme (Vorfeldmaßnahme bzw. Qualifizierung). Nun meine (eindeutige)Frage: Läuft die Rentenzahlung weiter (für wie lange?) oder bin ich ab dem ersten Tag der Vorfeldmaßnahme durch das Übergangsgeld abgesichert? Anmerkung: ich lenne dieses "Forum" mit seinen "Nutzern" inzwischen ganz gut. Also bitte keine Irreführung durch die altbekannten "Forenmitglieder" (GroKo, ???, usw.), sondern lediglich eine Antwort auch diese sehr einfache, eindeutige Frage. Vielen Dank.
Mir wurde letztlich dazu geraten, den Reha-Berater zu kontaktieren. Dieser ist nun für 2 Wochen nicht erreichbar.
Ich möchte eine Frage dazu stellen:
Die Erwerbsminderungsrente läuft regulär (es liegt kein Antrag auf Verlängerung der EMR vor) 3 Monate nach Umschulungsbeginn ab. Ist es zumindest ab diesem Zeitpunkt eindeutig, dass Übergangsgeld gezahlt wird?