Hallo,
die Beurteilung des positiven Leistungsvermögens stellt immer eine Einschätzung dar auf deren Grundlage sinnvolle Maßnahmen als Leistung zur Teilhabe bewilligt werden. Verändert sich der Gesundheitszustand nicht nur vorübergehend, ist ggf. eine neue Beurteilung des Leistungsvermögens und voraussichtlich erfolgreicher LTA Maßnahmen erforderlich.
Dies besprechen Sie am besten mit Ihrem Reha-Fachberater.
Bei dem von Ihnen beschriebenen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dürfte kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung