Hallo, ich habe folgendes Problem, ich war im 03/2019 in einer orthop. Reha, dort wurde schon am 1.Tag festgelgt, das ich den Beruf als Gerüstbauer auf keinen Fall mehr ausüben kann, und mir wurde zu einem LTA Antrag geraten.
Also für den Beruf Gerüstbauer unter 3 Stunden, ansonsten leichte bis mittelschwere arbeiten über 6 Stunden.
GdB 60%, private kleine BU zahlt (50%).
Nach Arbeitserprobung im BFW und Gesprächen mit meinem Arbeitgeber und dem Rehafachberater entschied ich mich für eine Weiterbildung zum Gerüstbaumeister.
Nun hat sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert, und ich habe in den ersten sechs Wochen schon ca. 50% Fehlzeiten wegen Krankheit.
Es ist nun noch eine COPD Gold II festgestellt worden und irgendwas an der Speiseröhre.
Des weiteren leide ich seit einigen Jahren an starken Schlafstörungen, ich schaffe es kaum einen Tag, die 10!!! Unterrichtsstunden wirklich konzentriert und wach zu bleiben.
Des weiteren soll ich schnellstmöglich in eine Pneumologische Reha und muss in den nächsten 1-2 Jahren am Spinalkanal operiert werden.
Nun bin ich schon 51, und glaube das ich die Teile I + II des Meisterlehrgangs aufgrund der Fehlzeiten nicht bestehen werde.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob die Weiterbildung für mich überhaupt noch Sinn macht, ich glaube kaum das ich in Zukunft ca 10 Stunden als Bauleiter arbeiten kann.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten gegenüber der DRV?
Ich weiß das das der DRV sehr viel Geld kostet, kann ich in einem Gespräch mit meinem Rehaberater offen ansprechen, das ich 1. das Lernziel wegen der Fehlzeiten und Unkonzentriertheit nicht erreichen werde, und 2. das ich eine Vollschichtige Arbeit in Zukunft wahrscheinlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffen werde.
Wäre da in meinem Fall nicht besser ein zügiger Abbruch der teuren Maßnahme und eine erneute Begutachtung meines gesundheitlichen Zustandes durch die DRV und eventuell ein Antrag auf EM Rente, die bessere Lösung?
Ich weiß jetzt nicht so genau, wie ich mich am besten gegenüber der DRV verhalten soll.
Manni