LTA Abbruch wegen gesundheitlicher Einschränkungen und Alter von 51 jahren

von
Manni68

Hallo, ich habe folgendes Problem, ich war im 03/2019 in einer orthop. Reha, dort wurde schon am 1.Tag festgelgt, das ich den Beruf als Gerüstbauer auf keinen Fall mehr ausüben kann, und mir wurde zu einem LTA Antrag geraten.
Also für den Beruf Gerüstbauer unter 3 Stunden, ansonsten leichte bis mittelschwere arbeiten über 6 Stunden.
GdB 60%, private kleine BU zahlt (50%).
Nach Arbeitserprobung im BFW und Gesprächen mit meinem Arbeitgeber und dem Rehafachberater entschied ich mich für eine Weiterbildung zum Gerüstbaumeister.
Nun hat sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert, und ich habe in den ersten sechs Wochen schon ca. 50% Fehlzeiten wegen Krankheit.
Es ist nun noch eine COPD Gold II festgestellt worden und irgendwas an der Speiseröhre.
Des weiteren leide ich seit einigen Jahren an starken Schlafstörungen, ich schaffe es kaum einen Tag, die 10!!! Unterrichtsstunden wirklich konzentriert und wach zu bleiben.
Des weiteren soll ich schnellstmöglich in eine Pneumologische Reha und muss in den nächsten 1-2 Jahren am Spinalkanal operiert werden.
Nun bin ich schon 51, und glaube das ich die Teile I + II des Meisterlehrgangs aufgrund der Fehlzeiten nicht bestehen werde.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob die Weiterbildung für mich überhaupt noch Sinn macht, ich glaube kaum das ich in Zukunft ca 10 Stunden als Bauleiter arbeiten kann.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten gegenüber der DRV?
Ich weiß das das der DRV sehr viel Geld kostet, kann ich in einem Gespräch mit meinem Rehaberater offen ansprechen, das ich 1. das Lernziel wegen der Fehlzeiten und Unkonzentriertheit nicht erreichen werde, und 2. das ich eine Vollschichtige Arbeit in Zukunft wahrscheinlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffen werde.
Wäre da in meinem Fall nicht besser ein zügiger Abbruch der teuren Maßnahme und eine erneute Begutachtung meines gesundheitlichen Zustandes durch die DRV und eventuell ein Antrag auf EM Rente, die bessere Lösung?
Ich weiß jetzt nicht so genau, wie ich mich am besten gegenüber der DRV verhalten soll.

Manni

von
???

Wenn Sie die Ausbildung nicht schaffen, dann ist ein sofortiger Abbruch mit Hinweis auf die gesundheitliche Problematik am sinnvollsten. In dem Fall haben Sie, falls es Ihnen dann doch wieder besser gehen sollte, nämlich die Option, die Ausbildung fortzusetzen oder eine andere Geeignete Ausbildung zu beginnen.
Wenn Sie jetzt nichts sagen und einfach nicht bestehen, muss die DRV nämlich erst mal unterstellen, dass Sie für diese Ausbildung (und dann vielleicht auch andere) nicht geeignet/motiviert sind. Nachträglich zu beweisen, dass gesundheitliche Gründe die Ursache waren, ist zwar sicher möglich aber deutlich schwieriger und zeitaufwändiger.

Ob alleine das Scheitern Ihrer Ausbildung ein Hinweis ist, dass Sie nun erwerbsgemindert sind, sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Eine Erwerbsminderung ist immer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezogen zu betrachten. Ob sie in Ihrem bisherigen Beruf oder Branche noch tätig sein können, ist hier nicht entscheidend.

von
Manni68

Danke, ich denke auch das ich die Problematik offen bei meinem Rehaberater ansprechen sollte, bis jetzt waren die immer vollkommen korrekt zu mir.
Ich habe mir am WE nochmal meinen Reha Entlassungsbericht angeschaut, da stimmt einiges nicht, die haben da damals schon ein gesundheitlich deutlich besseres Bild von mir gezeichnet, wie es wirklich ist, bringt es etwas wenn ich auf die Falschen Aussagen hinweise?
Manni

Experten-Antwort

Hallo,

die Beurteilung des positiven Leistungsvermögens stellt immer eine Einschätzung dar auf deren Grundlage sinnvolle Maßnahmen als Leistung zur Teilhabe bewilligt werden. Verändert sich der Gesundheitszustand nicht nur vorübergehend, ist ggf. eine neue Beurteilung des Leistungsvermögens und voraussichtlich erfolgreicher LTA Maßnahmen erforderlich.

Dies besprechen Sie am besten mit Ihrem Reha-Fachberater.

Bei dem von Ihnen beschriebenen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dürfte kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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