Hallo,
auf Betreiben der Arbeitsagentur habe ich einen Antrag auf LTA gestellt, bei der Arbeitsagentur. Die hat abgelehnt und an die DRV zur Prüfung weitergegeben. Von der DRV erhalte ich nun eine Absage, da man davon ausgeht, dass ich meine vorherige Beschäftigung weiter ausüben kann.
Im Hinweis steht: Der Bescheid ergeht nach Aktenlage, da uns das angeforderte Gutachten von der AFA nicht eingereicht wurde.
Die Arbeitsagentur rät mir, Widerspruch einzulegen und auf das ärztliche Gutachten zu verweisen, dass ich selbst und zwar Teil A und B an die DRV senden soll.
Meine Ärztin hält den LTA-Antrag für Unfug. Sie hatte mir schon vor mehr als einem Jahr zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente geraten.
Kann ich nun wirklich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
Oder muss ich erst mal gegen die Ablehnung der DRV Widerspruch einzulegen?