Hallo Sternla,
es wäre rein spekulativ über die Dauer des Widerspruchs- bzw. eines Klageverfahrens ein Urteil zu bilden. Wir können Sie nur bitten Geduld zu haben.
Die Gründe, warum es zu einer Ablehnung der beantragten LTA gekommen ist, können in diesem Forum ebenfalls nicht objektiv beantwortet werden. Wie „???“ bereits mitgeteilt hat, haben Sie durchaus die Möglichkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Akteneinsicht zu beantragen. Auch den Aussagen von „???“ im Hinblick auf den Sinn eines Klageverfahrens schließen wir uns an.
Die Frage zur Antragstellung bei der Agentur für Arbeit beziehen wir darauf, dass Sie ggf. dort erneut einen Antrag auf LTA stellen wollen. Vielleicht sollten Sie auch dort in einem persönlichen Gespräch klären, welche Möglichkeiten die Agentur für Arbeit Ihnen bietet, um in der Zukunft wieder am Arbeitsprozess teilnehmen zu können.