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Experten-Antwort

LTA abgelehnt, kein ALG1 mehr

von Sternla14.09.2015 | 18:22
1688 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich absolvierte Anfang des Jahres eine medizinische Reha (aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde) und stellte einen Antrag auf LTA, der jedoch auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt wurde. Die Rehaklinik empfahl im Abschluss LTA und eine Tagesklinik. Eine Tagesklinik schlossen meine Ärztin zu Hause erst einmal aus Kann das der Grund für die Ablehnung sein, empfiehlt sich hier noch zu klagen oder würde das zu lange dauern? Ich habe nun über 1/2 Jahr auf eine Bewilligung gewartet und gehofft, und mein Anspruch auf ALG 1, das ich.aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung erhalten habe endet in 4 Wochen! Kann ich auch bei der Arbeitsagentur einen neuen Antrag stellen? Ich wäre sehr dankbar über eine Auskunft. Mit freundlchen Grüßen Sternla

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sternla,

es wäre rein spekulativ über die Dauer des Widerspruchs- bzw. eines Klageverfahrens ein Urteil zu bilden. Wir können Sie nur bitten Geduld zu haben.

Die Gründe, warum es zu einer Ablehnung der beantragten LTA gekommen ist, können in diesem Forum ebenfalls nicht objektiv beantwortet werden. Wie „???“ bereits mitgeteilt hat, haben Sie durchaus die Möglichkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Akteneinsicht zu beantragen. Auch den Aussagen von „???“ im Hinblick auf den Sinn eines Klageverfahrens schließen wir uns an.

Die Frage zur Antragstellung bei der Agentur für Arbeit beziehen wir darauf, dass Sie ggf. dort erneut einen Antrag auf LTA stellen wollen. Vielleicht sollten Sie auch dort in einem persönlichen Gespräch klären, welche Möglichkeiten die Agentur für Arbeit Ihnen bietet, um in der Zukunft wieder am Arbeitsprozess teilnehmen zu können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sternla,

wenn Sie nach der Aussteuerung bei der Agentur für Arbeit keinen Anspruch mehr auf ALG 1 haben, wird der Jobcenter prüfen, ob Sie Anspruch auf ALG 2 haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dies begründet. Es kommt eben auf Ihre individuellen finanziellen Verhältnisse an. Informationen erhalten Sie von den genannten Stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 14.09.2015 | 18:35
Wie lange ein Klageverfahren dauert (kann mehrere Monate dauern) und wie dann der Richter am SG entscheidet, kann keiner vorhersehen. Bis Ihr ALG in 4 Wochen ausläuft ist die Klage aber gewiss nicht erledigt. Anträge stellen können Sie immer - auch bei der Agentur für Arbeit - welchen Sinn das haben soll, wenn die Anspruchsdauer ausgeschöpft ist, erschließt sich mir aber nicht. Das ist aber letztendlich auch nicht Sache des Rentenforums.
???am 14.09.2015 | 18:43
Warum genau die DRV Ihren Antrag abgelehnt hat, kann Ihnen hier niemand sagen. Wenn Sie die Entscheidung nachvollziehen wollen, sollten Sie am Besten Akteneinsicht beantragen. Ob es Sinn hat, gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen, kommt auf Ihr Ziel an. Sollte es Ihnen hauptsächlich darum gehen, nach dem Ende Ihres Alg 1 finanziell versorgt zu sein (also nicht auf AlG 2 angewiesen zu sein), können Sie sich Ihre Klage sparen. Sie müssen mindestens mit einem Jahr für das Klageverfahren rechnen und dann sind Sie vielleicht als Reha-Fall anerkannt. Welche konkreten Leistungen die DRV Ihnen dann bewilligt und ob Sie da dann einen Übergangsgeldanspruch haben, ist dann noch lange nicht geklärt. Sinn macht ein Klageverfahren dann, wenn Sie für sich klar sagen können: Ich will und ich kann auch wieder arbeiten (nur eben nicht im alten Beruf). Aber auch dann wird es nicht von heute auf Morgen gehen. Im Endeffekt brauchen Sie etwas, das Sie nicht mehr wirklich haben: Zeit. Wenn die Höchstbezugsdauer des AlG 1 ausgeschöpft ist, gibt es keine Verlängerung. Mein Rat: Wenden Sie sich an jemanden, der sich im Sozialrecht auskennt und besprechen Sie mit ihm die Situation. In Frage kommen da VdK, Gewerkschaften, entsprechend speziallisierte Anwälte aber auch Beratungsdienste von Caritas/Diakonie & Co (wobei die Sie meines Wissens nicht vor Gericht vertreten können).
Sternlaam 15.09.2015 | 17:29
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Danke. Was ich jetzt nicht ganz verstehe: Wie kann ich nach dem Ende von ALG 1 und ohne ALG 2 finanziell versorgt sein? Mein Ziel war keine Umschulung, sondern eine berufliche Integration (sog. BIK/BIRA), um sich erst wieder zu stabilisieren und qualifizieren.
???am 16.09.2015 | 07:45
"Mein Ziel war keine Umschulung, sondern eine berufliche Integration (sog. BIK/BIRA), um sich erst wieder zu stabilisieren und qualifizieren." Dann würde eine Klage Sinn machen. Meine Aussage über das "finanziell versorgt" sein war so gemeint, dass Sie durch die Klage einen eventuellen AlG 2-Bezug nicht verhindern können. Wenn Sie also gegen die LTA-Ablehnung nur klagen wollten, um keinen Alg 2-Antrag stellen zu müssen, wäre das umsonst gewesen.
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