Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in einer merkwürdigen Lage seit die DRV meinem Antrag zu LTA nicht entsprechen kann.
Ich bin Bauzeichner, mit multiplen Wirbelsäulenschäden. War in einer medizinischen Reha wo in der sozialmedizinischen Epikrise explizit drin steht, Zitat:
"Wir sehen hier auch, unter Berücksichtigung der qualitativen und quantitativen Leistungsbeurteilung mit dem letzten beruflichen Anforderungsprofil des Rehabilitanden, eine gewisse Einschränkung und längerfristige Gefährdung der Erwerbsfähigkeit"
Heisst für mich im Klartext, bin ich gezwungen den Beruf weiter auszuüben gefährdet das auf Dauer meine Erwerbsfähigkeit und somit falle ich doch meines Wissens durch §10 SGB VI in die persönlichen Vorraussetzungen. Eben das die Erwerbsfähigkeit durch Krankheit erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Geschrieben wurde mir jedoch "Nach unseren Feststellungen ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in der Lage sind, eine Beschäftigung als Bauzeichner weiterhin auszuüben. Diese Beschäftigung ist für die Beurteilung maßgebend."
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Beschäftigung? Ich bin seit seit Februar 2018 in dauerhafter medizinischer Behandlung weil es nicht besser wird und habe seit Oktober 2018 auch keine Arbeitsstelle mehr wo ich der Beschäftigung des Bauzeichners nachgehen könnte, falls es meine Gesundheit überhaupt zulassen würde.
War nun das Stichwort "gewisse Einschränkung" falsch und man hat nur mit "erhebliche Einschränkung" überhaupt eine Chance?