LTA abgelehnt - Widerspruchschancen gering?

von
Tom

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in einer merkwürdigen Lage seit die DRV meinem Antrag zu LTA nicht entsprechen kann.

Ich bin Bauzeichner, mit multiplen Wirbelsäulenschäden. War in einer medizinischen Reha wo in der sozialmedizinischen Epikrise explizit drin steht, Zitat:

"Wir sehen hier auch, unter Berücksichtigung der qualitativen und quantitativen Leistungsbeurteilung mit dem letzten beruflichen Anforderungsprofil des Rehabilitanden, eine gewisse Einschränkung und längerfristige Gefährdung der Erwerbsfähigkeit"

Heisst für mich im Klartext, bin ich gezwungen den Beruf weiter auszuüben gefährdet das auf Dauer meine Erwerbsfähigkeit und somit falle ich doch meines Wissens durch §10 SGB VI in die persönlichen Vorraussetzungen. Eben das die Erwerbsfähigkeit durch Krankheit erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Geschrieben wurde mir jedoch "Nach unseren Feststellungen ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in der Lage sind, eine Beschäftigung als Bauzeichner weiterhin auszuüben. Diese Beschäftigung ist für die Beurteilung maßgebend."

Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Beschäftigung? Ich bin seit seit Februar 2018 in dauerhafter medizinischer Behandlung weil es nicht besser wird und habe seit Oktober 2018 auch keine Arbeitsstelle mehr wo ich der Beschäftigung des Bauzeichners nachgehen könnte, falls es meine Gesundheit überhaupt zulassen würde.

War nun das Stichwort "gewisse Einschränkung" falsch und man hat nur mit "erhebliche Einschränkung" überhaupt eine Chance?

von
???

Grundsätzlich reicht eine Gefährdung der Erwerbsminderung für die Anerkennung des LTA-Bedarfs aus.

Wenn ich mir Ihre Angaben so anschaue, könnte ich mir Folgendes vorstellen:
Als Bauzeichner haben Sie über lange Zeiträume hinweg im Sitzen gearbeitet. Ihnen wäre aber eine Arbeit als Bauzeichner weiter möglich, wenn Sie die Möglichkeit hätten, Ihre Arbeitshaltung zu wechseln. Die Bedrohung Ihrer Erwerbsfähigkeit liegt dann nicht in Ihrer Erkrankung sondern daran, dass der Arbeitsplatz nicht den ergonomischen Vorschriften entsprach. Und deswegen wurde der Antrag abgelehnt.

Wie gesagt, das ist nur eine Vermutung von mir. Es ist genauso gut möglich, dass der Gutachter einfach anderer Meinung war.
Wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch einlegen. Eine Akteneinsicht würde Ihnen Klarheit über die Hintergründe der Ablehnung bringen.

von
Tom

Ja das habe ich auch vermutet. Leider besteht die Tätigkeit nicht nur aus Sitzen sondern auch aus der Bedienung von Schneidemaschinen, die mich in eine sehr ungünstige Zwangshaltung bringen. Irgendwie müssen die Pläne ja "formgerecht" an der Baustelle ankommen. Und das dauerhaft auf Kollegen abwälzen macht kein Büro lange mit.

Die Baustellenbesichtigungen fallen auch sehr oft in die Tätigkeit rein und ironischerweise hat die DRV vor 2 Jahren eine KFZ Beihilfe abgelehnt mit dem Grund "das Führen eines Kraftfahrzeugs sei als nicht leidensgerecht zu bewerten"

Also im Auto sitzen gefährdet meine Gesundheit, im Büro allerdings nicht. Zumal die Zeiten in denen man im Auto sitzt und im Büro in keinem Verhältnis stehen. Da hat man sich mit dem Berufsbild und meiner Krankheit nicht ausgiebig genug befasst. Ich sitz ja in keiner Verwaltung und schiebe salopp gesagt Akten von links nach rechts und geh abends nach Hause.

Experten-Antwort

Guten Morgen,
sofern der Ablehnungsbescheid rechtskräftig geworden ist und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, könnten Sie einen neuen LTA-Antrag stellen. Parallel würde ich an Ihrer Stelle eine Beratung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
Freundliche Grüße

von
Tom

Guten Morgen, das parallel über die Arbeitsagentur in Angriff zu nehmen wurde abgeblockt. Man dürfe mir während eines laufenden Widerspruchsverfahrens nicht helfen. Zudem habe ich von der Reha Abteilung der Agentur die Information erhalten, dass falls die DRV ablehnt die AA nicht zusagen dürfe. Die DRV müsste die Unterlagen zwecks Finanzierung einer LTA an die Arbeitsagentur weiterleiten falls diese sich nicht zuständig fühlt. Mich ärgert diese Machtlosigkeit massiv, da ich derzeit keinen Schritt vorwärts komme, mein renommierter Bildungsträger auf mich wartet und ich seit Tagen keinen Sachbearbeiter ans Telefon bekomme.

von
Kaiser

Zitiert von: Tom
Guten Morgen, das parallel über die Arbeitsagentur in Angriff zu nehmen wurde abgeblockt. Man dürfe mir während eines laufenden Widerspruchsverfahrens nicht helfen. Zudem habe ich von der Reha Abteilung der Agentur die Information erhalten, dass falls die DRV ablehnt die AA nicht zusagen dürfe. Die DRV müsste die Unterlagen zwecks Finanzierung einer LTA an die Arbeitsagentur weiterleiten falls diese sich nicht zuständig fühlt. Mich ärgert diese Machtlosigkeit massiv, da ich derzeit keinen Schritt vorwärts komme, mein renommierter Bildungsträger auf mich wartet und ich seit Tagen keinen Sachbearbeiter ans Telefon bekomme.

Und Du glaubst, Dir kann ein Forum helfen. Noch naiver gehts wohl nicht?

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