Hallo! Vielleicht weiß jemand Rat.
Aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung war ich im Frühjahr diesen Jahres in stationärer, medizinischer Reha. Die Klinik, in der ich war, ist der deutschen Rentenversicherung unterstellt oder mit ihr verbunden (jedenfalls zeigt der Briefkopf des Entlassungsberichtes das Rentenversicherungs-Logo. Kurz vor Beendigung der Reha wurde mir mündlich LTA zugesichert (in aller Form: von meiner dortigen Therapeutin, vom Chefarzt und vom Sozialen Dienst der Klinik im Beisein eines Rentenversicherungsangestellten, der sich regelmäßig in der Klinik befindet.
Ich sollte zum Abschluß einer Gesundschreibung zustimmen, da dies Voraussetzung für die LTA sei, was ich dann auch tat. Ich solle, wieder zuhause angekommen, auf den Bewilligungsbescheid warten. Etwa nach einem Monat nach dem Klinikaufenthalt erhielt ich dann ein Schreiben der Rentenversicherung: die Ablehnung der LTA (bzw. die Zurückweisung meines Widerspruchs, der vor dem Klinikaufenthalt stattfand). Begründet wurde dies mit einer Fristversäumnis für eine Erklärung, die ich damals hätte abgeben sollen (Es ging um die Begründung meines Widerspruchs. Ich, bzw. die Juristin meiner Rechtschutzversicherung hielten damals die Erklärung nicht mehr für notwendig, da ja inzwischen hinsichtlich der Erkrankung eine medizinische Reha eingeleitet wurde (der genannte Klinikaufenthalt). Wozu soll man einen Widerspruch begründen, wenn doch während dieser med. Reha die LTA-Notwendigkeit geklärt werden sollte?
Ich stellte daraufhin einen Überprüfungsantrag in der Meinung, es handele sich um ein Irrtum.
Nach drei weiteren Monaten erhielt ich dann, mittlerweile Hartz 4 - Empfänger, die Mitteilung, dass es sich bei der Ablehnung nicht um einen Irrtum handelt. Die LTA wurde also nach einer Zusage wieder abgelehnt wegen einer (angeblichen) Fristversäumnis, die vor der Zusage stattfand.
Es ist einfach unglaublich, was hier stattfindet.
Das die Gesundheit der Versicherten nicht im Vordergrund steht läßt sich ja vermuten. Aber dass eine Einrichtung, wie die Deutsche Rentenversicherung, derart in die Trickkiste greift, um unabhängig von der eigentlichen Sachlage Ablehnungsgründe heranzieht, war für mich unvorstellbar. Zumal es ja schon eine LTA-Zusage gab.
Hat vielleicht jemand eine Idee, wie es noch gütlich weitergehen könnte, bevor es zur Klage kommt (Ich glaube nicht, das Klinikangehörige, aufgrund der Rentenversicherungsnähe, die dortige Zusage der LTA bestätigen werden)?
MfG
Gunnar O.