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LTA-Antrag

von Mirko22.05.2007 | 19:56
2639 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe folgenes Problem. Ich bekomme seit Mai 2006 Krankengeld. War im Nov.2006 zur med. Reha ,von der Deutschen Rentenenversicherung aus. Dort wurde eine LTA-Antrag von seitens der Ärzte veranlasst. In der Rehaklinik erklärte mir die Sozialarbeiterin, dass ich mein jetzigen Arbeisplatz erst selber kündigen kann(bzw .vereinbaren-Aufhebungsvertag mit dem Arbeitgeber),wenn ich die Zusage zur Umschulung von der Rentenversicherung erhalte.Jetzt nach einem halben Jahr (mit Widerspruchsrecht) erhalte ich von der Rentenversicherung keine Umschulung, sondern eine Art Hilfe, wenn ich ein neuen Arbeitgeber gefunden habe.Ich solle mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Ich erhalte noch bis Ende Sept.2007 Krankengeld,werde dann ausgesteuert. Mein Arbeitger sieht keine Veranlassung, mich zu kündigen,obwohl ich diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.Ich wurde seit der Rehamaßnahme nicht mehr (von der Rentenvericherungseite) med. untersucht .Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Mirko,

wir empfehlen Ihnen, sich konkret an Ihren gesetzlichen Rentenversicherungsträger zu wenden. In einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung können Sie auch persönlich mit speziellen Rehabilitations-Beratern Kontakt aufnehmen.

1 Antworten

Unbekanntam 22.05.2007 | 20:52
Hallo Mirko, grundsätzlich erhalten Sie eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit, wenn Sie selber kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Eine Sperrzeit erhalten Sie nicht, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen selber kündigen, aber zuvor die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen. Ein zweite Möglichkeit wäre eventuell, dass Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Umschulung absolvieren. Sofern sich Ihr Arbeitgeber hiermit einverstanden erklärt, kontaktieren Sie bitte noch einmal Ihre(n) Sachbearbeiter(in), damit man die Sachlage erneut prüfen kann. Vielleicht entscheidet sich dann die Rentenversicherung anders, da Sie schon was festes in der Hand hätten. Informieren Sie sich auch vorsorglich bei der Agentur für Arbeit bis wann Sie sich spätestens arbeitslos melden müssen, damit keine "Sanktionen" wegen verspäteter Meldung entstehen können. Ferner besuchen Sie bitte die nächste Auskunfts- und Beratungsstellen, damit man Sie über eine Erwerbsminderungsrente beraten kann. Hierbei wird man schauen, ob das Arbeitslosengeld oder die Erwerbminderungsrente höher ausfällt damit man entsprechend taktieren kann.
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