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Experten-Antwort

LTA Antrag

von Kandidat 109.09.2019 | 13:32
211 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine abgebrochene und eine abgeschlossene Reha wegen Drogen und Alkohol hinter mir. Es folge nach 3 monatigen betreuten Wohnen die Arbeitslosenmeldung. Beim Arbeitsamt habe ich einen psychologischen Test gemacht, der für eine Umschulung (habe noch keine abgeschlossene Ausbildung) empfohlen wurde. Die Ärztin riet mir, die Umschulung über den Rententräger (LTA Antrag) zu beantragen, da dort durch Praktikas und Erfahrungen die Sicherung einer erfolgreichen Umschulung besser wären. Formulare kamen vom Arbeitsamt, wurden ausgefüllt und durch das AA an den Rententräger weiter geleitet. Jetzt habe ich eine Bewilligung erhalten, allerdings nur für Bezuschussung des Arbeitgebers bei einer Jobaufnahme. Wie hat die Rentenkasse das entschieden? Letztendlich waren Lohndefizite durch ungelernt und nur Hilfstätigkeiten auch ein Grund für meine Sucht. Wie gehe ich jetzt weiter vor, um die gewünschte Umschulung dennoch zu erhalten? Für Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir können über die Gründe der Entscheidung der DRV zur Ablehnung der gewünschten Umschulung nur spekulieren, was Sie nicht weiterbringt! Das sind Einzelfallentscheidungen und von diversen Faktoren abhängig. Wie immer, haben Sie bei Bescheiden das Recht, innerhalb der benannten Frist Widerspruch einzulegen und die beantragte Leistung zu begehren. Hilfreich ist sicher auch eine umgehende Kontaktaufnahme mit einem (zuständigen) Reha-Berater.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ob die Entscheidung über den Antrag als Bescheid erfolgte, kann natürlich über die „Ferndiagnose“ nicht abschließend geklärt werden. Ein Blick in das Schreiben bringt aber entsprechend Aufklärung (Rechtsbehelfsbelehrung)!

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4 Antworten

???am 09.09.2019 | 14:05
LTA ist viel mehr als nur eine Umschulung. Daher sollten Sie sich erst mal von einem Reha-Fachberater erklären lassen, was für Möglichkeiten überhaupt alle existieren. Dazu müssten Sie Ihre DRV anschreiben und nach einem entsprechenden Beratungstermin fragen. Die Zeit bis zur Beratung sollten Sie nutzen in dem Sie sich berufskundlich informieren, also für klären, welche Berufe Sie später für sich vorstellen können. Auch Praktika können dabei helfen. Wenn Ihr Berater im dem Beratungsgespräch eine Umschulung grundsätzlich ablehnt, Sie aber immer noch Interesse daran haben, können Sie sie schriftlich beantragen (kurzes Schreiben). Bei einem Ablehnungsbescheid sind dann Widerspruch, Klage ... möglich.
Valzuun am 09.09.2019 | 14:37
Die „richtige“ LTA-Maßnahme ist kein Wunschkonzert. Insbesondere sind LTA nicht dafür gedacht, eine warum auch immer versäumte Erstausbildung nachzuholen. Einfach gesagt sollen Sie durch die LTA grundsätzlich so gestellt werden, dass Sie (wieder) auf dem vorher erreichten Niveau tätig werden können. In besonderen Konstellationen kann es Ausnahmen geben. Aber das sind eben Ausnahmen. Durch Widerspruch und Klage geht dann unnützer Weise oft viel Zeit verloren. Sollten sich -eventuell mit juristischem Beistand- gut überlegen.
???am 09.09.2019 | 15:06
"Wie immer, haben Sie bei Bescheiden das Recht, innerhalb der benannten Frist Widerspruch einzulegen und die beantragte Leistung zu begehren." Nach der Schilderung wurde kein Ablehnungsbescheid erteilt sondern nur ein Eingliederungszuschuss dem Grunde nach zugesagt. Damit dürfte keine Beschwer vorliegen und ein Widerspruch nicht zulässig sein, oder?
Valzuunam 09.09.2019 | 15:27
Die Bewilligung des Eingliederungszuschusses stellt hier ja gleichzeitig die Ablehnung anderer LTA (z.B. Umschulung) dar. Der Antrag ist grundsätzlich so auszulegen, dass alles realistisch denkbare gewollt war. Beispiel: Ein Widerspruch gegen die Rentenbewilligung ist ja auch zulässig wenn die Rente (vermeintlich) zu niedrig ist. Die Zulässigkeit des Widerspruchs dürfte deshalb kein Problem sein. Ob er auch (im juristischen Sinne) begründet ist steht auf einem anderen Blatt.
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