Wir können über die Gründe der Entscheidung der DRV zur Ablehnung der gewünschten Umschulung nur spekulieren, was Sie nicht weiterbringt! Das sind Einzelfallentscheidungen und von diversen Faktoren abhängig. Wie immer, haben Sie bei Bescheiden das Recht, innerhalb der benannten Frist Widerspruch einzulegen und die beantragte Leistung zu begehren. Hilfreich ist sicher auch eine umgehende Kontaktaufnahme mit einem (zuständigen) Reha-Berater.