Die Klinik, in der ich zurzeit in medizinischer Reha bin, wird die Empfehlung an die Rentenversicherung aussprechen, in meinem Fall, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen.
In welchem Fall, werde ich als Patient, über die Prüfung und das Ergebnis unterrichtet?
Ist es so, dass ich von der Rentenversicherung nur informiert werde, wenn der LTA bewilligt wird?
Andersherum: Wenn eine Prüfung mit negativem Ergebnis erfolgt, würde ich über die Prüfung und das Ergebnis gar nicht informiert?
Danke
Jens