Hallo,
nachdem mein LTA-Antrag abgelehnt wurde, hatte die Rechtsschutzabteilung meiner Gewerkschaft in meinem Namen Widerspruch eingelegt. Dieser wurde jetzt mit folgender Begründung zurückgewiesen:
„Nachdem Sie Ihren am …erhobenen Widerspruch gegen den (Ablehnungs-)Bescheid
vom …trotz Anforderung vom …sowie Erinnerung vom …nicht begründet und neue
Tatsachen nicht vorgetragen haben, war eine Überprüfung nur nach Aktenlage
möglich. Hiernach ist der (Ablehnungs-)Bescheid nicht zu beanstanden.
Ich wurde aber von der für mich zuständigen Rechtschutzsekretärin nicht über eine Begründungsaufforderung bzw. -erinnerung informiert. Ich erhielt lediglich, etwa eine Woche nach dieser Erinnerung, von der ich nichts wusste, ein Schreiben von ihr, in dem sie mir mitteilte, dass sie zwischenzeitlich meine, von der Rentenversicherung angeforderte Akte eingesehen hat und dass aus ihrer Sicht die Erfolgsaussichten nicht gegeben sind. Sie bat darin um Antwort, wie weiter verfahren werden soll. Ich solle ihr mitteilen, ob ich die Fortführung des Widerspruchsverfahren wünsche und um entsprechende Erläuterung. Dass sie eine Begründungsanforderung und -erinnerung von der Rentenversicherung erhalten hatte, wurde nicht erwähnt und es waren auch keine Kopien davon beigefügt.
Ich erhielt dieses Schreiben indirekt, da ich mich zu diesem Zeitpunkt in stationärer, medizinischer Reha befand. Unter anderem war der Zweck dieser Reha auch die Feststellung, ob eine LTA für mich in Frage kommt. Das teilte ich ihr telefonisch mit und sagte ihr auch, dass ich mich wieder mit ihr in Verbindung setzen werde, wenn ich, wieder zuhause, den Entscheid der Rentenversicherung erhalten habe.
Die Reha-Klinik kam in dem Entlassungsbericht zu dem Ergebnis, dass eine LTA indiziert ist.
Dies wurde mir auch schon in der Klinik mündlich mitgeteilt, unter anderem auch von einem Rentenversicherungsberater, der bei der Sozialberatung zugegen war.
Etwa 6 Wochen nach Beendigung der medizinischen Reha erhielt ich dann überraschend die besagte Zurückweisung des Widerspruchs von der Rentenversicherung auf dem Wege über die Rechtschutzabteilung.
Zunächst dachte ich, es sei ein Missverständnis und wandte mich telefonisch an die Recht-schutzsekretärin. Dort erhielt ich die Antwort, dass jetzt nur noch die Möglichkeit der Klage (nach ihrer Aussage würde das 2 - 3 Jahre dauern) oder ein erneuter LTA-Antrag möglich ist.
Zur Klärung rief ich anschließend die Rentenversicherung an. Diese teilte mir dann mit, dass zuvor aber noch die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages besteht. Diese Information gab ich wiederum an die Rechtschutzsekretärin weiter, die dann erwiderte, dass dies ziemlich aus-sichtslos sei. Ich solle ihr aber den Entlassungsbericht zusenden und sie würde dann trotzdem
diesen Antrag stellen. Ich solle das bloß nicht selbst machen.
Jetzt bin ich völlig ratlos. Zum einen verstehe ich die Handlungsweise der Rechtschutz-abteilung nicht, zum anderen kann ich nicht nachvollziehen, warum die Rentenversicherung die Widerspruchsformalitäten für die Ablehnungsbegründung heranzieht, obwohl ich mich doch zu dem Zeitpunkt in stationärer, medizinischer Reha befand, die durch die Rentenversicherung selbst veranlasst wurde, um unter anderem auch die LTA-Voraus-setzungen festzustellen.
Ist so ein Überprüfungsantrag über die Zurückweisung meines Widerspruchs in meinem Fall nun der richtige Weg? Wie sollte ich mich jetzt am besten gegenüber der Rechtschutzabteil-ung verhalten?
Über euren Rat wäre ich sehr dankbar.
Bei dieser Gelegenheit noch eine Anschlussfrage: In 3 Monaten droht mir der Übergang von ALG 1 zu ALG 2. Wenn sich die LTA-Angelegenheit doch noch regeln lässt, dann beginnt sie sicherlich nach diesem Zeitpunkt. Welches Einkommen wäre dann die Berechnungsgrund-lage für das Übergangsgeld?
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar