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Experten-Antwort

LTA-Antrag - Zurückweisung des Widerspruchs wegen angeblicher Fristversäumnis

von Gunnar19.06.2014 | 12:18
1241 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nachdem mein LTA-Antrag abgelehnt wurde, hatte die Rechtsschutzabteilung meiner Gewerkschaft in meinem Namen Widerspruch eingelegt. Dieser wurde jetzt mit folgender Begründung zurückgewiesen: „Nachdem Sie Ihren am …erhobenen Widerspruch gegen den (Ablehnungs-)Bescheid vom …trotz Anforderung vom …sowie Erinnerung vom …nicht begründet und neue Tatsachen nicht vorgetragen haben, war eine Überprüfung nur nach Aktenlage möglich. Hiernach ist der (Ablehnungs-)Bescheid nicht zu beanstanden. Ich wurde aber von der für mich zuständigen Rechtschutzsekretärin nicht über eine Begründungsaufforderung bzw. -erinnerung informiert. Ich erhielt lediglich, etwa eine Woche nach dieser Erinnerung, von der ich nichts wusste, ein Schreiben von ihr, in dem sie mir mitteilte, dass sie zwischenzeitlich meine, von der Rentenversicherung angeforderte Akte eingesehen hat und dass aus ihrer Sicht die Erfolgsaussichten nicht gegeben sind. Sie bat darin um Antwort, wie weiter verfahren werden soll. Ich solle ihr mitteilen, ob ich die Fortführung des Widerspruchsverfahren wünsche und um entsprechende Erläuterung. Dass sie eine Begründungsanforderung und -erinnerung von der Rentenversicherung erhalten hatte, wurde nicht erwähnt und es waren auch keine Kopien davon beigefügt. Ich erhielt dieses Schreiben indirekt, da ich mich zu diesem Zeitpunkt in stationärer, medizinischer Reha befand. Unter anderem war der Zweck dieser Reha auch die Feststellung, ob eine LTA für mich in Frage kommt. Das teilte ich ihr telefonisch mit und sagte ihr auch, dass ich mich wieder mit ihr in Verbindung setzen werde, wenn ich, wieder zuhause, den Entscheid der Rentenversicherung erhalten habe. Die Reha-Klinik kam in dem Entlassungsbericht zu dem Ergebnis, dass eine LTA indiziert ist. Dies wurde mir auch schon in der Klinik mündlich mitgeteilt, unter anderem auch von einem Rentenversicherungsberater, der bei der Sozialberatung zugegen war. Etwa 6 Wochen nach Beendigung der medizinischen Reha erhielt ich dann überraschend die besagte Zurückweisung des Widerspruchs von der Rentenversicherung auf dem Wege über die Rechtschutzabteilung. Zunächst dachte ich, es sei ein Missverständnis und wandte mich telefonisch an die Recht-schutzsekretärin. Dort erhielt ich die Antwort, dass jetzt nur noch die Möglichkeit der Klage (nach ihrer Aussage würde das 2 - 3 Jahre dauern) oder ein erneuter LTA-Antrag möglich ist. Zur Klärung rief ich anschließend die Rentenversicherung an. Diese teilte mir dann mit, dass zuvor aber noch die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages besteht. Diese Information gab ich wiederum an die Rechtschutzsekretärin weiter, die dann erwiderte, dass dies ziemlich aus-sichtslos sei. Ich solle ihr aber den Entlassungsbericht zusenden und sie würde dann trotzdem diesen Antrag stellen. Ich solle das bloß nicht selbst machen. Jetzt bin ich völlig ratlos. Zum einen verstehe ich die Handlungsweise der Rechtschutz-abteilung nicht, zum anderen kann ich nicht nachvollziehen, warum die Rentenversicherung die Widerspruchsformalitäten für die Ablehnungsbegründung heranzieht, obwohl ich mich doch zu dem Zeitpunkt in stationärer, medizinischer Reha befand, die durch die Rentenversicherung selbst veranlasst wurde, um unter anderem auch die LTA-Voraus-setzungen festzustellen. Ist so ein Überprüfungsantrag über die Zurückweisung meines Widerspruchs in meinem Fall nun der richtige Weg? Wie sollte ich mich jetzt am besten gegenüber der Rechtschutzabteil-ung verhalten? Über euren Rat wäre ich sehr dankbar. Bei dieser Gelegenheit noch eine Anschlussfrage: In 3 Monaten droht mir der Übergang von ALG 1 zu ALG 2. Wenn sich die LTA-Angelegenheit doch noch regeln lässt, dann beginnt sie sicherlich nach diesem Zeitpunkt. Welches Einkommen wäre dann die Berechnungsgrund-lage für das Übergangsgeld? Mit freundlichen Grüßen Gunnar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Viel Erfolg mit ihrem Überprüfungsantrag. Sollte es eine Bewilligung geben, dann wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Reha-Berater ihres Rentenversicherungsträgers bezüglich evtl. Ansprüche auf Übergangsgeld.

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3 Antworten

Schadeam 19.06.2014 | 14:49
LTA ist ein sehr breit gefächertes Themengebiet. Was streben Sie genau an? Warum wurde die LTA bislang abgelehnt? Aus Sicht der DRV hat sich wohl durch die med. Reha nichts an der Ausgangslage geändert, deshalb wahrscheinlich das Schreiben 6 Wochen nach der Reha. Nicht ungewühnlich, da offenbar weder von Ihnen noch von der Gewerkschaft eine Reaktion kam. Warum haben Sie denn nicht in diesen 6 Wochen irgendwie reagiert? Sie waren doch beim Gespräch mit dem Berater in der Klinik dabei - da muss doch das weitere Vorgehen besprochen worden sein? Persönlich würde ich zum Überprüfungsschreiben raten, nämlich dass Sie umgehend einen Brief an die DRV richten und deutlich machen, was Ihr LTA Ziel ist, warum dieses realistisch ist, etc.... - vielleicht ist ja auch bei der DRV etwas schiefgelaufen, weil eine Hand wieder mal nicht wusste, was die andere macht. In so einem Fall ist der Überprüfungsantrag immer besser als die Klage beim SG. Und die "Gewerkschaftstante" würde ich außen vor lassen, die habt ja bislang (zumindest wenn Ihre Schilderung so stimmt) bislang nichts zum Gelingen beigetragen, sondern lediglich das Verfahren die Länge gezogen.....
Gunnaram 19.06.2014 | 23:29
Danke für die schnelle Antwort und Ihren Ratschlag. Ich werde morgen bei der Rentenversicherung anrufen und versuchen die Lage zu klären. Den Überprüfungsantrag stelle ich dann selbst. Warum ich in den 6 Wochen nichts unternommen habe? Mir wurde in der Klinik mitgeteilt, dass ich davon ausgehen könne, dass die LTA genehmigt wird und solle den Bescheid abwarten. Ich saß dann die Zeit auf Kohlen, da ich ja nur die mündliche Info hatte. Als dann immer noch nichts kam hab ich ewig rumtelefoniert, bis ich dann den richtigen Berater dran hatte. Der teilte mir dann mit, das meine Rechtschutzvertretung schon den Entscheid haben müßte (die Zurückweisung des Widerspruchs). Erst als ich bei der Rechtschutzabteilung nachhakte, wurde eine Kopie an mich versendet. Soviel zum Thema gewerkschaftliche Rechtschutzversicherung. Die haben mehr geschadet als genützt. Gruß Gunnar
Gunnaram 19.06.2014 | 23:38
Kann mir bitte noch jemand meine zweite Frage beantworten: In 3 Monaten droht mir der Übergang von ALG 1 zu ALG 2. Wenn sich die LTA-Angelegenheit doch noch regeln lässt, dann beginnt diese sicherlich nach diesem Zeitpunkt. Welches Einkommen wäre dann die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld?
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