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Experten-Antwort

Lta arbeitslos melden?

von Diana28.01.2019 | 20:12
518 Ansichten
10 Antworten

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Ich beginne am 5.2. eine Lta. Ich bin noch bis 4.2. krank geschrieben. Mit meinem Arbeitgeber werde ich einen Aufhebungsvertrag zum 31.01. machen. Muss ich mich zwingend arbeitslos melden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Diana,

anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes hätten wir Ihnen empfohlen sich zu gegebener Zeit arbeitslos zu melden. Das Sie diese Auskunft über die Sachbearbeitung bereits erfahren haben, wollen wir Ihnen nur noch viel Erfolg bei der geplanten LTA wünschen!

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9 Antworten

Danielaam 28.01.2019 | 20:23
Mach um himmelwillen keinen Aufhebungsvertrag. Dann bekommst du auch 12 Wochen Sperrzeit.
Dianaam 28.01.2019 | 20:55
Ich hab ein ärztliches Attest dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hab mich da auch beim Arbeitsamt informiert. Ich stelle aber keinen Alg1 Antrag, Da ich übergangsgeld bekomme während der Weiterbildung
Dagdsgam 28.01.2019 | 21:46
Finger weg vom Aufhebung svertrag!Das ist zwar aus gesundheitlichen und möglich, aber es muss etliches dabei beachtet werde. Die Fallstricke sind umfangreich. Sie müssen das Arbeitsverhältnis überha nicht beenden.
Dianaam 28.01.2019 | 23:47
Gibt es hier Experten, die mir auf meine Frage eine kompetente Antwort geben können?
Dianaam 28.01.2019 | 23:19
Natürlich muss ich das Arbeitsverhältnis beenden. Ich bin ja ab dem Tag an dem die Weiterbildung beginnt nicht mehr krank geschrieben. Das hat mir mein Rehaberater und die Sozialberatung in der Reha so bestätigt. Meine einzigste Frage ist, ob ich mich zwingend arbeitslos melden muss.
Susiam 29.01.2019 | 05:52
Keinen Aufhebungsvertrag machen! Es muss erst mal umfangreich geprüft werden, ob dein Arbeitgeber Dir nach der LTA einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muss/kann. Das nimmt ewig Zeit in Anspruch. Ein einfaches Attest reicht bei weitem nicht. Also: auf gar keinen Fall den Arbeitsplatz hergeben. Mach erstmal die LTA und schau, wie es sich danach entwickelt.
Kaiseram 29.01.2019 | 05:27
Geduld ist anscheinend nicht Deine Stärke! Ist Dein Rehafachberater kein Experte?
???am 29.01.2019 | 09:04
Da Sie bis zum Tag vor der Maßnahme krankgeschrieben sind (und hoffentlich auch Krankengeld beziehen), müssen Sie sich im Falle der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht arbeitslos melden. Grundsätzlich sollte ein Aufhebungsvertrag im Hinblick auf das Arbeitsamt bzw. eine Sperrzeit unproblematisch sein. Sie bekommen ja die Weiterbildung deshalb, weil Sie Ihren letzten Beruf nicht mehr ausüben können. Allerdings sollte auch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber, dass das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Umschulung ruht, ausreichend sein. Eine solche Regelung macht dann Sinn, falls grundsätzlich eine Weiterbeschäftigung im neuen Beruf dort möglich wäre.
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