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Experten-Antwort

LTA Arbeitslosenversicherung

von Antonio09.09.2020 | 17:17
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Hallo, bin nicht gut in deutsch, aber ich versuche es. Ich war in eine LTA (Berufsanforderung) 2018/2019, bei der Übergangsgeld bezahlt man während der LTA kein AV (normal). Danach war ich in Med.Reha 2019 , bekam Übergangsgeld , denn kam KG Zeiten bis 2020. Die KK 2019/2020 hat mir alles richtig berechnet , nur bei AV hat die Krankenkasse = 0 berechnet, im Vergangenheit bevor der LTA 2017 war ich Arbeitslos. bzw habe ich auch Krankengeld 2017 bekommen habe und war Av immer dabei berechennt. Ich dachte dass KK berechnet später (jährlich) eine AV , nach Beendung das Krankengelds sagt der AA dass ich keine AV-Beiträge geleistet habe , also kein ALG . was hier ist richtig und was ist falsch . muss ich um AV selber kümmern während das erhalt von KG . Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Antonio,

bei Fragen zum Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Übersetzeram 09.09.2020 | 20:50
Abgesehen von dem schlecht verständlichen Text, was hat das alles mit der Rentenversicherung zu tun?
Antonioam 10.09.2020 | 13:26
Vielen Dank, Sorry die Frage hat wohl mit Rentenversicherung zu tun. Ich habe während die LTA-Massnahme automatisch keine AV .... die KK sagt weil die LTA (DRV) kein AV berechnet , soll auch KG keine Av berechnet werden. Ist die AV unter LTA Freiwillig? Danke
Antonioam 11.09.2020 | 09:03
Es kann sein dass ich gut deutsch schreiben kann , aber ich kann das gut lesen. Das Antwort auf die Frage Arbeitslosenversicherung liegt , leider hier bei euch auf die Seite unter. https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/freiwillige-arbeitslo… wer kann lesen ist von Vorteil. habe gehofft auf eure Unterstützung :(
Grundlose Kritikam 11.09.2020 | 10:59
Zitat von Antonio anzeigenausblenden
Der zitierte Beitrag steht aber unter "Soziales" und nicht unter "Rente". Daher sollten Sie sich eher fragen, ob Sie das gelesene auch verstehen und erst dann Kritik üben, die in diesem Fall völlig unangebracht ist.
Saschaam 11.09.2020 | 14:42
Hallo Antonio, vermutlich liegt es an der Reihenfolge. Was hast du vor der LTA gemacht? Man kan nur mutmaßen. Ich kann es mir nur so erklären: § 26 Absatz 2 SGB III beschreibt, dass man beispielsweise im Krankengeldbezug nur dann Arbeitslosenversicherungspflichtig ist, wenn man vor dem Krankengeldbezug versicherungspflichtig gewesen bist. Du hast geschrieben, dass du eine LTA absolviert hattest und Übergangsgeld bezogen hast. Da die DRV im Rahmen des Übergangsgeldbezugs bei LTA keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlt, warst du dementsprechend vor dem Krankengeldbezug nicht versicherungspflichtig und deswegen hat die Krankenkasse keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt. Wie gesagt, alles was ich schrieb, ist nur eine Überlegung. Bitte wende Dich an deine Krankenkasse bzw. an die Agentur für Arbeit für eine ausführliche Beratung. Ich wünsche Dir alles Gute! Herzliche Grüße Sascha PS: Ich hoffe, das "Du" ist in Ordnung.
Ausländeram 11.09.2020 | 15:27
Wenn das So ist ... warum Antworten Sie so gehässig ..... Ich bin hier Sachlich .... haben Sie einen Rat denn gern. Es geht um Paragraphen die keine versteht , 28 x und 26 x SGB 3 Pflichtversicherungen ... und Ersazleistung , es gilt auch für Rentenversicherung , Ersatzleistung differenziert das SGB III . Danke
Saschaam 11.09.2020 | 15:50
Hej Antonio, ok, Du hast ALG I bezogen. Wieviele Monate waren das und hattest du alle verfügbaren Monate aufgebraucht? Also nochmal meine Vermutung. Dadurch, dass durch das Übergangsgeld während LTA keine AV abgeführt worden sind, kann es sein, dass die Krankenkasse eben auch kein AV zahlt und du deswegen kein Anspruch auf ALG I hast. Ganz sicher kann dir das jedoch die Agentur für Arbeit erklären.
Antonioam 21.09.2020 | 14:16
Danke, so ist das gewiesen , Sie haben es verstanden. Bei der LTA war keinen AV fällig (ruht der AV), danach bin ich wegen Herz in der Med. Reha gewiesen. Und die KK hat nicht nach der Med.Reha AV berechnet, da in der Med.Reha keine AV bezahlt wurde. Meine Frage : Warum wurde in der Med.Reha keinen AV vom DRV bezahlt? ist das Gesetzlich geregelt oder richtig? Danke
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