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Experten-Antwort

LTA auch bei halber EU-Rente?

von Tesa Film11.03.2012 | 08:35
2904 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Moren. Ich beziehe eine befristete halbe EU-Rente wegen BU (Jahrgang 1956). Besteht die Möglichkeit durch eine Teilhabe am Arbeitsleben eine Umschulung zu erhalten um wieder Vollzeit arbeiten zu können? Derzeit keine Arbeit, einen erlernten Beruf und noch keine Umschulung durchgeführt. Danke für das lesen. Viele Grüße aus Heidelberg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einzelfälle können leider in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden.

Selbstverständlich können Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Ein Prüfung der Voraussetzungen erfolgt dort.

LTA-Leistungen umfassen aber nicht nur Umschulungen. Der Leistungskatalog ist vielfältig.

Da Sie eine Rente beziehen, sollten Sie sich aber im Vorfeld - und vor einer Antragstellung - umfassend bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen, insbesondere hinsichtlich der mögichen Auswirkungen auf die Rentenzahlung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 11.03.2012 | 13:28
LTA ist sicherlich möglich. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem RV Träger auf. Eine Umschulung für einen 56 jährigen ist eher unrealistisch - man wäre ja über 58 bis die Ausbildung rum ist; welche Chance hätte man da im neuen Beruf als Berufsanfänger in Konkurenz zu 20 jährigen Lehrabsolventen?
BU-Rentneram 11.03.2012 | 19:39
Die DRV wird Ihnen sogar sehr gerne eine Umschulungsmaßnahme finanzieren, weil sie danach nämlich keine BU-Rente mehr an Sie zahlen muss! Denn: Wer durch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation erfolgreich umgeschult oder ausgebildet wurde, ist NICHT berufsunfähig! Also ich würde mir diesen Schritt sehr genau überlegen. Zumal Sie selbst nach erfolgreich absolvierter Umschulung noch lange keinen Arbeitsplatz haben. Oder glauben Sie vielleicht, dass die Arbeitgeber an 56 Jährigen Berufsanfängern interessiert sind? Und genau das wären Sie nach einer Umschulung - BERUFSANFÄNGER!
Chrisam 11.03.2012 | 19:49
" Oder glauben Sie vielleicht, dass die Arbeitgeber an 56 Jährigen Berufsanfängern interessiert sind? Und genau das wären Sie nach einer Umschulung - BERUFSANFÄNGER!" Natürlich. Die Wirtschaft boumt doch und sucht händeringend ältere Mitarbeiter. Lesen Sie keine Zeitungen und sehen TV ?
Tesa Filmam 12.03.2012 | 09:41
Guten Morgen, danke für die unterschiedlichen Meinungen/Antworten. Ich bin weiblich und werde im November erst 56 Jahre jung.
BU-Rentneram 12.03.2012 | 14:16
Na schön, dann wären sie nach erfolgreich absolvierter Umschulung eben eine BerufsanfängerIN! Angenommen, Sie würden sofort einen LTA-Antrag stellen, dann könnte die Umschulung eventuell noch in diesem Jahr beginnen. (Von heute auf morgen geht so etwas nie!) Umschulungsdauer ist gewöhnlich zwei Jahre, so dass Sie mindestens 58 Jahre alt sein werden, wenn die Prüfung bestanden wurde. Und dann dürfen Sie sich gemeinsam mit unzähligen unter 30 Jährigen Mitbewerbern um die wenigen freien Arbeitsplätze bemühen, die unser Arbeitsmarkt zu bieten hat. Kein normal denkender Arbeitgeber wird eine/n fast 60 - Jährige/n Berufsanfänger/in einstellen, wenn er die freie Auswahl unter jüngeren Arbeitnehmern hat. Und deswegen wollen Sie DAUERHAFT Ihre sichere (Teil)Rente riskieren?
Deutsche Rentenversicherung
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