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Experten-Antwort

LTA , auch wenn AU endet und man freigestellt ist vom AG?

von Horst Kevin17.02.2016 | 20:05
1388 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend! Ich befinde mich in folgender Situation: bin seit 10/2014 krankgeschrieben. KG endet laut meiner KK am 11.4. hatte eine Reha im Sept./Okt. und habe im Anschluss direkt einen Antrag auf LTA gestellt, dieses wurde im Rehabericht befürwortet. Mein Arbeitsverhältins wurde zum 30.6. 2016 gekündigt, nach Termin beim Arbeitsgericht bin ich freigestellt unter LohnFZ bis dahin. FOlgende Frage nun : wenn keine aktuelle AU mehr vorliegen würde, hiesse das automatisch das Aus für den LTA Antrag, weil man ggf nur in aktueller AU gefördert wird? Ich bin ja freigestellt und würde also bis zum 30.06. weiter mein gehalt bekommen, was ja auch die Kasse entlasten würde ( Alternative: Arbeitslosengeld, obwohl Lohn gezahlt würde bis 30.6. ) Denn sobald ich bei der AA vorstellig werde, steht ja fest, dass ich nicht mehr in eine ähnliche Arbeitssituation zurückkehren kann, darum habe ich ja LTA beantragt. vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst Kevin,

die Erfolgsaussichten für die Bewilligung von Anträgen auf LTA sind nicht davon abhängig, ob der Antragsteller krank geschrieben ist oder nicht. Unabhängig von einer Krankschreibung wird der Gesamtgesundheitszustand bewertet.

Bitte warten Sie daher die weitere Bearbeitung Ihres Antrages ab.

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1 Antworten

Schadeam 17.02.2016 | 21:57
Nein das heißt es nicht, Ihre Annahme, dass man nur gefördert wird, wenn man aktuell au ist, ist falsch - woher haben Sie diese Erkenntnis? Warten Sie die Entscheidung über den LTA Antrag ab. Ob LTA bewilligt wird oder auch abgelehnt, wird von der DRV geprüft - im Zweifel bekommen Sie ja vorerst noch für 4,5 Monate Gehalt, und anschließend dürfte ein Anspruch auf ALG bestehen, sofern bis Sommer noch nicht über LTA entschieden sein sollte.
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