Irgendwie wurde nur die Hälfte meines ursprünglichen Beitrags gesendet, daher hier nochmal:
Hallo,
im Anschluss an eine medizinische Reha durch die DRV habe nach ärztlicher Empfehlung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ("im Sinne der Findung einer leidensgerechten Tätigkeit") bei der DRV beantragt. Entlassen wurde ich "Arbeitsunfähig bis zur LTA"
Mein Krankengeld läuft Ende Juni aus. Anschließend würde ich ALG1 beziehen, da ich während meiner AU-Zeit gekündigt wurde.
Zwischen dem ALG1 und meinem jetzigen Krankengeld gibt es erhebliche Unterschiede, die mir als "Alleinverdiener" (oder eben auch Nichtverdiener) Sorgen machen.
Im Falle der Fälle, mein LTA-Antrag wurde bis zum Ende meines Krankengeldes noch nicht bearbeitet/beschieden:
- Hat es (negative) Auswirkungen auf meinen LTA-Antrag, wenn ich - um ALG1 zu vermeiden - einen berufsfremden Job bis zur LTA annehme (ich bezweifle allerdings, dass ich das gesundheitlich schaffen würde)?
- wenn mein LTA Antrag positiv beschieden wurde aber erst nach Ablauf des KG-Zeitraums beginnt, habe ich meines Wissens nach einen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld!?
Ich mache mir derzeit große finanzielle Sorgen und versuche mir selbst ein bisschen Klarheit über meine Möglichkeiten zu verschaffen.
Abermals vielen Dank.