XXX xx xxxxxx x xxx X X
PAN VSNR BXZA
Die ersten 3 Stellen (PAN) bezeichnen den zahlenden Versicherungsträger. Für Auslandszahlungen sind spezielle (abweichende) PAN vorhanden. Dann folgen 12 Stellen Versicherungsnummer (VSNR) und je 1 Stelle Bescheid-Nr. (BX) und Zahlauftrag-Nr. (ZA).
Höhere Bescheidnummern (vorletzte Stelle) kommen bei mehreren Hinterbliebenen vor. Beispiel: Witwe, 3 Waisen
Bescheid-Nr. 1 = Witwe
Bescheid-Nr. 2, 3, 4 = jeweils eine Waise
Die Witwe ist jedoch nicht zwingen unter Bescheid-Nr. 1 zu finden. Bei der ehemaligen BfA wurden Witwenrenten unter Bescheid 2 geführt. Es kann auch sein, dass eine Waise unter Bescheid-Nr. 1 schneller beschieden worden ist und der Witwenrentenantrag kommt erst später, so dass die Witwe Bescheid-Nr. 2 bekommt.
Ist die Zahlauftrags-Nr. (letzte Stelle) größer 1, handelt es sich um eine abgetrennte Zahlung (Teilbetrag der Rente), wie es bei Pfändungen oder Beteiligung an den Heimkosten möglich sein kann.
Die Bezeichnung kann den Bescheiden der Rentenverischerungsträger sowie den Anpassungsmitteilungen entnommen werden und steht auch auf dem Rentnerausweis.
Die Art der Rente kann aus der Nummernfolge nicht entnommen werden.