Ich rate Ihnen LTA-Leistungen zu beantragen. Den Antrag können Sie in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stellen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, folgt ein intensives Beratungsgespräch mit einem Fachberater für Rehabilitation. Es gibt einen unglaublich großen Katalog an Leistungen/Möglichkeiten, auch an individuellen, den man hier nicht so ohne weiteres darstellen kann. Also, machen Sie den ersten Schritt, stellen Sie den Antrag. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist sicherlich nachrangig zu betrachten, bleibt allerdings eine Option. Eine Anspruchsprüfung würde schon von Amtswegen erfolgen, sofern die Leistungen zur Teilhabe nicht angezeigt sind (keine ausreichendes Leistungsvermögen) oder erfolglos waren.